Datenschutz bei der Piratenjagd zum Zweiten

Das Bundesverwaltungsgericht hat unlängst entschieden, dass bei der Aufzeichnung und der Weitergabe von IP-Adressen zwecks Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen durch die Firma Logistep zwar das Zweckmässigkeits- und das Erkennbarkeitsprinzip verletzt würden. Dieses Verletzungen seien indes durch überwiegenden private und öffentliche Interessen gerechtfertigt, weshalb keine widerrechtliche Persönlichkeitverletzung vorliege (Urteil des Bundesverwaltungsger…

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Themen: Datenschutz

Erschienen 6. Juni 2009 auf http://www.oliverkunz.ch/blog/.

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