Datenschutz im Nacktscanner

Nachdem noch im Oktober 2008 der damalige Innenminister den Nacktscanner für Unfug hielt, auch weil er auf öffentliche Empörung stieß, ist inzwischen genügend Zeit verstrichen, einen erneuten Anlauf zu starten. Dazu eine Presseschau.

Zur Einführung ein Video vom NDR: Wie funktioniert ein Nacktscanner (ab 18 J.), ein Bericht zum aktuellen Start in Hamburg, dass Österreich sich raushält und in Italien die Peep-Show bereits beendet wurde.

Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Von Abtastbarkeit war keine Rede.

Autor: Eckehard Kraska

Telefon: 089-5130 3920 …

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Themen: Datenschutz , Grundgesetz , Kommentar , Würde , Hamburg , Rede , Ndr , Informationelle Selbstbestimmung , Datenschützer , Politik , Nacktscanner , Unantastbar
Rechtsgebiet: Grundrecht

Erschienen 1. Oktober 2010 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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