Datenschutz im Internet - Auswirkungen der Gesetzesinitiativen des Bundesinnenministeriums und des Bundesrates zur Verbesserung des Datenschutzes im Internet

Nachdem das Bundesinnenministerium Ende 2010 den Entwurf einer neuen Regelung zum Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet vorgestellt und sich die Aufregung um den Entwurf mittlerweile etwas gelegt hat, hat der Bundesrat im Juni 2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (BR-Drs. 156/11) zur Verbesserung Datenschutzes im Internet in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir fassen noch einmal die wesentlichen Teile der vom Bundesinnenministerium vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung zusammen, stellen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesrates vor und zeigen die Auswirkungen beider Gesetzesinitiativen auf.

Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums

Das Bundesinnenministerium plant Ergänzungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen im Online-Bereich stärken und schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in Form von Schmerzensgeld sanktionieren. Zudem enthält der Entwurf des Bundesinnenministeriums weitere Regelungsvorschläge für bestimmte, auch im Rahmen von Online-Diensten nutzbare Verfahren wie Gesichtserkennung, Profilerstellung anhand von Suchmaschinenanfragen und Erhebung von Standortdaten.

Besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht

Nach dem geplanten § 38b BDSG sind solche Veröffentlichungen personenbezogener Daten in Telemedien, die einen besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen, unzulässig, soweit keine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene ausdrücklich und gesondert in die Veröffentlichung einwilligt oder ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Veröffentlichung besteht.

Ein besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen liegt nach dem Entwurf des Bundesinnenministeriums insbesondere vor, wenn in Telemedien personenbezogene Daten veröffentlicht werden, die entweder geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet wurden und die dadurch ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können, oder den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden.

Für den Zulässigkeitstatbestand einer Einwilligung sieht die geplante Vorschrift besondere Anforderungen vor. Eine solche Einwilligung muss zum einen ausdrücklich und zum anderen gesondert erklärt werden. Das kann in elektronischer Form erfolgen.

Neuer Schmerzensgeldanspruch

Die Gesetzesinitiative des Bundesinnenministeriums sieht parallel zum geplanten § 38b BDSG einen neuen Schadensersatzanspruch für immaterielle Schäden in Form von Schmerzensgeld vor. Damit sollen schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, wie sie der Entwurf des § 38b BDSG regelt, sanktioniert werden können. Dieser neue Schmerzensgeldanspruch richtet sich im Gegensatz zu dem Entwurf des § 38b…

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Themen: Datenschutz , Gesetzgebung , Internet , Bundesrat , Bdsg , Gesetzentwurf , Datenschutz IM Internet , Bundesinnenministerium

Erschienen 30. Juli 2011 auf http://blog.dlapiper.com/detechnology/.

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