Datenschutz ./. Facebook

Das ULD hat am Freitag mit der Veröffentlichung einer martialischen Ankündigung das Thema im Netz für das Wochenende gesetzt (beim ersten Entwurf des Artikels gab es bereits acht entsprechende Blogeinträge bei jurablogs.com). Im Kern werden Websitebetreiber darauf hingewiesen, dass sie für die Datenschutzprobleme, die durch die Verbindung der eigenen Webseite mit Facebook entstehen, verantwortlich sind. Insbesondere werden die Websitebetreiber direkt mit einem Bußgeld bedroht!

Die Grunddiskussion ist alt: Facebook ist mit europäischem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Während Google sich bemüht, den Datenschützern entgegenzukommen, ist Facebook auf diesem Ohr taub. Der Gedanke des ULD ist, sich an denjenigen zu halten, auf den man auch tatsächlich Druck ausüben kann –und das sind die Websitebetreiber in Deutschland.

Bei aller öffentlichen Empörung kann ich mir vorstellen, dass das ULD damit tatsächlich durchkommen kann:

Wir leben in einem Rechtsstaat. D.h. bei allem Lamentieren über das veraltete Datenschutzrecht und die Inkompatibilität der Rechtslage mit den modernen Techniken müssen sich Behörden und Gerichte in Deutschland an dieses geltende Recht halten. Auch wenn manche davon ganz überrascht sind. Im Bußgeldbereich ist immer auch das Verschulden zu prüfen. Da die Probleme rund um Facebook in der Öffentlichkeit immer wieder und sehr ausdauernd diskutiert wurden, müsste inzwischen jedem Websitebetreiber klar sein, dass da etwas nicht rechtens ist. Der für mich interessanteste Teil ist jedoch, dass der Websitebetreiber, der einen “like”-Button einbaut, auch von den Daten profitiert. In der Presseinformation wurden ausdrücklich Behörden und Webseiten nach dem Telemediengesetz erwähnt. Gerade bei den großen Telemedien kann man Facebook ziemlich weh tun. Natürlich bringt Facebook den Telemedien viele Besucher und Netzwerkfunktionen, die eine einzelne Seite nicht aufbauen kann. Auf der anderen Seite lebt Facebook von dem Content, der von den Nutzern und den vernetzten Seiten beigesteuert wird. Während man bei den angemeldeten Facebooknutzern eventuell noch von einer datenschutzrechtlichen Einwilligung ausgehen kann, fehlt diese auf jeden Fall bei d… » Vollständiger Artikel
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Themen: Datenschutz , Google , JB , Uld , Facebook , Politik , Top , Like-button , Post-privacy

Erschienen 21. August 2011 auf http://www.gerwig.info/.

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