Datenschutz: ELENA-Verfahren wird eingestellt – Infrastruktur soll für einfacheres Meldeverfahren weiter genutzt werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben in einer gemeinsamen Presseerklärung angekündigt, das so genannte ELENA-Verfahren (“elektronisches Entgeltnachweisverfahren”) schnellstmöglich einzustellen.

In der Pressemitteilung heißt es weiter:

“Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.”

Historie:

Aufregung um ELENA: Ich vermisse da was. (4. Dezember 2009) Dix zu ELENA: “Ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit erhalten wird, dieses Gesetz zu überprüfen” (10. Januar 2010) Bundesregierung stoppt die erst zum Jahresanfang gesta… » Vollständiger Artikel
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Rechtsgebiet: Datenschutzrecht

Erschienen 19. Juli 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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