Datenschutz durch Selbstvernichtung!
am 20.08.2008 von http://www.rehmoblog.de
Diese Nachricht wird sich in fünf Sekunden selbst zerstören! James Bond und die TV-Serie Kobra, übernehmen sie haben es vorgemacht: Datenschutz durch Selbstvernichtung. Technisch gesehen ist Idee längst kein Hirngespinst mehr. Laptops, die bei unbefugtem Zugriff die gespeicherten Daten selbst vernichten sind genauso erhältlich wie passwortgesicherte USB-Sticks mit ähnlicher Funktion.
Das Thema Datenschutz ist nun wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, nachdem Verbraucherschützer Millionen von brisaten Verbraucherdatensätzen im Internet ankaufen konnten. Der Wirbel ist groß: Die Bundestagsfraktionen kommen zu einem Krisentreffen zum Thema Datenschutz zusammen und Datenschutz in die Verfassung fordern die Grünen (obwohl der Datenschutz als Grundrecht längst vom BVerfG anerkannt ist und zwar im Volkszählungsurteil, BVerfG 65, 1 = NJW 1984, 419, und zuletzt ausdrücklich im Quellensteuerurteil, BVerfGE 84, 239 = NJW 1991, 2129, 2132, Anm. des Autors).
Der Ruf nach strengerem Datenschutzrecht richtet sich in der öffentlichen Debatte häufig gegen die Nutzung (Adresshandel, Data-Warehousing) personenbezogener Daten. Dabei wird oft vernachlässigt, dass Datenschutz bereits bei der Erhebung und Verarbeitung beginnt (§ 1 Abs. 2 BDSG). An dieser Stelle kommt auch der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ins Spiel. Dieser ist in § 3a BDSG normiert seit der BDSG Novelle 2001.
§ 3a BDSG gibt öffentlichen und privaten Stellen auf bei der Gestaltung und Auswahl ihrer Datenverarbeitungssysteme, keine oder so wenig wie möglich personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Das Konzept Datenschutz durch Technik zielt darauf ab, bereits durch den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologie die Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu reduzieren (Systemdatenschutz) und die Entscheidungsfreiheit des …
Keine materiellen Änderungen im Datenschutz durch Reform des § 4 BDSG
walfischbucht / Durch das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der Wirtschaft wurde unter anderem auch § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeändert. Stellen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung wie Adresshand…
Datenschutz …
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Unsere Daten sind sicher, das versuchen uns Politiker immer wieder zu erläutern. Gerade auch im Zusammenhang mit Vorratsdatenspeicherung, zentraler Steuernummer, dem automatisierten Scannen von Autokennzeichen, der Mauterfassung dem Bundestrojaner u…
Law-Podcasting.de: Wann gilt das BDSG überhaupt?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt? - Teil 1.Inhalt: Das Bundesdatenschutzgesetz - kurz BDSG - schützt grundsätzlich nur personenb…
Law-Vodcast: Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Vodcast.de, dem 1. deutschen Anwalts-Video-Blog, gibt es heute einen Film zum Thema Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt?.Inhalt: Das Bundesdatenschutzgesetz kurz BDSG schützt grundsätzlich nur personenbezogene Da…
Law-Podcasting.de: Wann gilt das BDSG überhaupt? - Teil 2
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt? - Teil 2.Inhalt: Das Bundesdatenschutzgesetz - kurz BDSG - schützt grundsätzlich nur personenb…
Anspruchsgrundlagen im Datenschutz: Kein Lotto spielen!
Datenschutzbeauftragter Online / Zunehmend stelle ich fest, dass das Thema Datenschutz auch Rechtsanwälte beschäftigt: Man möchte eine Auskunft haben, will die Weitergabe von Daten unterbinden etc. Das Problem ist, dass “Datenschutz” nicht nur “Bundesdatenschutz…
