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Gestern (2. Februar 2012) wurde im Rahmen der Akademischen Jahresfeier der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg der vom IITR gestiftete Dissertationspreis in Höhe von 1.000,- Euro an Herrn Dr. Herbert Wilhelm für seine von Professor Dr. Ulrich M. Gassner betreute Arbeit
“Das revidierte abgabenrechtliche Kontenabrufverfahren und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung”
verliehen.
In der von Dekan Professor Dr. Phillip Hellwege gehaltenen Laudatio heißt es über die Arbeit:
“Herr Wilhelm analysiert in seiner Arbeit das informationelle Selbstbestimmungsrecht im abgabenrechtlichen Kontenabrufverfahren und entwickelt es synthetisch weiter. Sein Ausgangspunkt ist die positive Sozialanthropologie des Grundgesetzes, wie sie in der Präambel und im Grundrechtskatalog zum Ausdruck kommt. Er erkennt hierin zwei Dimensionen, eine philosophische und eine rechtliche, die er auf höchst originelle Weise miteinander verbindet.
Ausgehend von einem dualistischen Menschenbild, steht dem Autor zufolge auf der einen Seite dessen Seinsgegebenheit, die von der Verfassung essentiell garantiert wird, auf anderen Seite die Individuation innerhalb der gesellschaftlichen Strukturen, die anhand der allgemeinen Handlungsfreiheit ihre rechtliche Referenz erhält. Im allgemeinen Persönlichkeitsrecht fallen diese Ebenen des Mensch-Seins nicht nur zusammen. Vielmehr werden sie in diesem Spannungsfeld stets aktualisiert. Gleichzeitig bedarf das Mensch-Sein einer originären Gabe, der Vernunft, um seine Subjektivität und damit seine Freiheit, bewahren zu können. Damit bleibt nach Auffassung des Autors das allgemeine Persönlichkeitsrecht zunächst Referenzpunkt und zudem maßgebliche Quelle für deren extensionale Ausprägung, der informationellen Selbstbestimmung, denn die „Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“.
Die permanente technologische Transformation auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung birgt die Gefahr in sich, das Individuum umfassend zu kontrollieren und somit dessen Freiheitsanspruch zu unterlaufen. Herr Wilhelm betont deswegen die Bedeutung des Schlüsseldatums, das sich beispielsweise in der sog. Steueridentifikationsnummer wiederfindet, und ergänzt das Eingriffsverständnis um eine zusätzliche Konnotation.
Wie der Autor detailliert nachweist, wird hierzulande zunehmend die Tendenz sichtbar, den Steuerbürger zum Steueruntertan zu reduzieren. Das abgabenrechtliche Kontenabrufverfahren steht exemplarisch für diese Tendenz. Ursprünglich primär zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen im Rahmen seiner Kapitalgeschäfte gedacht, wurde es im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 im Wesentlichen durch die Abgeltungsteuer ersetzt, welche die Einnahmen des Staates an der Quelle generiert, und deswegen auf die Ehrlichkeit des Steuerbürgers …
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Februar 2012 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.
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