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Datenschutz c. Staatsschutz

am 25.06.2006 von http://www.strafprozess.ch

Das Vorhaben der Polizei, die Besteller von Tickets für die Rütlifeier einer Staatsschutzüberprüfung zu unterziehen, ist gemäss SonntagsZeitung gesetzeswidrig. Zu einem anderen Ergebnis war offenbar der Chef des DAP gekommen, der offenbar kein Problem darin gesehen hatte, dem privaten Veranstalter der Rütlifeier indirekt ISIS-Daten (vgl. dazu die ISIS-Verordnung) zur Verfügung zu stellen.
Der Präsident der Rechtskomission des NR lässt sich wie folgt zitieren:Das Vorgehen von DAP und Polizei ist skandalös. Herr von Daeniken braucht offensichtlich Nachhilfeunterricht im Datenschutzrecht.Dass alles, was aus dem DAP kommt, mit Vorsicht zu geniessen ist, ist längst bekannt. Es braucht also nicht länger Kraftausdrücke, sondern Taten.

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» Update 5: Staatsanwälte unter Druck

» Anklageprinzip verletzt

» Standespolizei Bern?

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» Beschwerde als Beweis der Renitenz?


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