Datenschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld II - Jobcenter durfte nicht mit ehemaligem Vermieter telefonieren

Die Daten von Hartz-IV-Empfängern stehen unter gesetzlichem Schutz. Die Jobcenter dürfen daher nicht herumerzählen, wer arbeitslos ist und Hartz IV bekommt, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 14 AS 65/11) Damit gaben die obersten Sozialrichter einer Großfamilie aus dem Raum Freiburg recht. Sie erhielt sogenannte Aufstocker-Leistungen vom Jobcenter, weil das Arbeitseinkommen zum Lebensunterhalt nicht reichte. Als ihr Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigte, suchten sie sich eine neue Unterkunft. Die dort fällige Kaution in Höhe von 1.700 Euro beantragte die Familie beim Jobcenter als Darlehen. Zudem beantragten sie Geld für neue Schränke, weil die Kinder in der alten Wohnung Einbauschränke nutzen konnten. Das Jobcenter versagte beides. Für die Kaution könne die Familie die zurückgezahlte Kaution der Vorgängerwohnung nutzen. Um zu klären, ob die Sache mit den Einbauschränken stimmt und wann die Kaution zurückgezahlt werde, schrieb die Behörde den alten Vermieter an und hakte auch telefonisch nac Bald darauf habe das ganze Dorf gewusst, dass sie Hartz-IV-Empfänger sind, klagte die Familie. Sie seien "Hohn und Spott" ausgesetzt gewesen. Wie dazu nun das BSG entschied, hätte das Jobcenter nicht mit dem Vermieter telefonieren dürfen. Es habe damit Sozialgeheimnisse unbefugt offenbart. Der Anwalt der Familie kündigte an, er werde nun mit seinen Mandanten klären, ob sie Klagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen das Jobcenter einreichen wollen. http://www.123recht.net/BSG-verlangt-Schutz-der-Daten-von-Hartz-IV-Empfaengern-__a109710.html Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt er­hoben, verarbeitet oder genutzt werden. Der Beklagte kann das Offenbaren der Sozialdaten hier nicht damit rechtfertigen, dass dies erforderlich gewesen sei, um die eigenen Aufgaben zu erfüllen. Er musste in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen der Kläger beachten und hätte deshalb vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Kläger einholen müssen. http:/…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Telefonieren , Sgb II , Bsg , Hartz IV , Freiburg , Jobcenter , Kassel , Arbeitslosengeld II , Bezug Von Arbeitslosengeld

Erschienen 25. Januar 2012 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Wenn das Jobcenter den Mund nicht halten kann…

Kanzlei Blaufelder | 25. Januar 2012 — Erhalten Arbeitslose Hartz-IV-Leistungen, darf das Jobcenter dies nicht einfach herum erzählen. Denn auch Arbeitslosengeld-II…

Das Jobcenter und der Datenschutz

Info-Sozialrecht.de | 3. Februar 2012 — Sozialdaten dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; vgl. § 35 SGB I. Unter Soz…

Datenschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld II

Rechtslupe | 27. Januar 2012 — Ein Jobcenter, dass ohne Wissen des Leistungsbeziehers mit Nachfragen an dessen früheren Vermieter herantritt – im hier vom B…

Bundessozialgericht stärkt Datenschutzrecht von Grundsicherungsempfängern

anwalt-kiel.com | 28. Januar 2012 — Das Bundessozialgericht B 14 AS 65/11 R hat den Schutz von Leistungsberechtigen vor Veröffentlichung Ihrer Daten – und somit de…

Jobcenter muss Sozialdatenschutz beachten

Datenschutzbeauftragter | 31. Januar 2012 — Eine in der letzten Woche ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel betraf den Datenschutz von Beziehern von …

Termintipp des BSG Nr. 1/12 - Umfang des Datenschutzes bei Bezug von Arbeitslosengeld II

sozialrechtsexperte | 14. Januar 2012 — Das BSG wird am 25.01.2012 über den Umfang des Datenschutzes bei Bezug von Arbeitslosengeld II zu entscheiden haben. Das LSG Baden…

Geerbtes Vermögen gilt im Hartz-IV-Bezug als Einkommen

Kanzlei Blaufelder | 25. Januar 2012Erben Arbeitslosengeld-II-Empfänger ein Vermögen, wird dies im Hartz-IV-Bezug zum „Einkommen“, was eine Kürzung der Hartz-IV-…

Hartz-IV-Empfänger müssen Darlehen für Mietkaution nicht abstottern

Kanzlei Blaufelder | 22. März 2012 — Hartz-IV-Empfänger müssen ein Darlehen für ihre Mietkaution nicht von der Regelleistung abstottern. Selbst wenn sie eine ents…

Lohn: Jobcenter haften für rechtswidrige Arbeitsvermittlung

LohnPraxis-Weblog | 6. September 2011Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job vermitteln. Handelt es sich…

Gericht: Kein Fernseher-Zuschlag für Hartz-IV-Bezieher

Reuters | 24. Februar 2011Berlin (Reuters) - Hartz-IV-Bezieher haben beim Einzug in eine neue Wohnung kein Recht auf einen Zuschuss für die Anschaffung e…

BSG verlangt Schutz der Daten von Hartz-IV-Empfängern Vor Gericht 123recht.net