Datenschutz: Aufstand der Ärzte

Um an Patientendaten 
heranzu­kommen, sind der Zürich 
Versicherung viele Mittel 
recht – selbst gesetzeswidrige. 
Jetzt ­reagieren die Ärzte und 
der Datenschutz­beauftragte.

Die Zürich-Versicherung verlangt von Versicherten, dass sie ihre Ärzte ermäch­tigen, die «kompletten, unzensierten» Krankengeschichten herauszugeben – und das oft auf mehrere Jahre zurück.

Dies sei notwendig, um abzuklären, welche Leistungen den Versicherten zustehen, begründet dies die Versicherung. Die „Zürich“ droht dabei mit der gesetzlichen Pflicht, am Verfahren mitzuwirken. Würde dies nicht eingehalten, werde sie aufgrund der Akten verfügen – was sich aufgrund von «Beweislosigkeit» zu Ungunsten der Versicherten auswirken werde.

Diese Praxis rüffelt nun Hanspeter Thür, eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, in einer neuen Stellungnahme. Darin hält er fest, dass die Zürich-Versicherung ihr Vorgehen «weder auf gesetzliche Grund­lagen noch auf die Praxis des Bundesgerichts abstützen kann». Eine Versicherung habe nur Anspruch auf «diejenigen Informationen, die für den konkreten Fall nötig sind». Thür will die «Zürich» deshalb zu «rechtskonformem Verhalten auffordern».

Dieser Rüffel an die Adresse der Zürich-Versicherung hat auch die Verbindung der Schweizer Ärzte FMH auf den Plan gerufen. «Erhalten Ärzte von ihren Patienten den Auftrag, umfassende, unzensierte Krankengeschichten an die Versicherer herauszugeben, können und sollen sie den Patienten nun sagen, dass dies gesetzwidrig ist», erklärt FMH-Jurist Hanspeter Kuhn.

Die FMH empfiehlt künftig folgendes Vorgehen: Die Ärzte sollen die Patienten auffordern, die umfassende Vollmacht zu ­widerrufen und durch eine auf die nötigen Angaben beschränkte zu ersetzen. Möglich ist auch eine Vollmacht, die den Arzt anweist, die integrale Krankengeschichte direkt an den Gutachter, aber keinesfalls an die Versicherung zu schicken. Eine entsprechende Information an die Ärzte wird die FMH demnächst in der «Schweizer Ärztezeitung» publizieren.

Die Zürich-Versicherung weist jede Kritik von sich. Sie verhalte sich gesetzeskonform. «Die ‹Zürich› holt Krankeng…

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Themen: Datenschutz , Versicherung , Unfallversicherung , Vollmacht , Haftpflichtversicherung , Jurist , Zürich Versicherung , Fmh , Hanspeter Thür
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 17. August 2011 auf http://dominiquestrebel.wordpress.com.

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