Neue Bundesrichter gewählt
STEUERRECHT | 16. Mai 2009 — Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2009 insgesamt 33 neue Bundesrichterinnen und Bundesricht…
Um an Patientendaten heranzukommen, sind der Zürich Versicherung viele Mittel recht – selbst gesetzeswidrige. Jetzt reagieren die Ärzte und der Datenschutzbeauftragte.
Die Zürich-Versicherung verlangt von Versicherten, dass sie ihre Ärzte ermächtigen, die «kompletten, unzensierten» Krankengeschichten herauszugeben – und das oft auf mehrere Jahre zurück.
Dies sei notwendig, um abzuklären, welche Leistungen den Versicherten zustehen, begründet dies die Versicherung. Die „Zürich“ droht dabei mit der gesetzlichen Pflicht, am Verfahren mitzuwirken. Würde dies nicht eingehalten, werde sie aufgrund der Akten verfügen – was sich aufgrund von «Beweislosigkeit» zu Ungunsten der Versicherten auswirken werde.
Diese Praxis rüffelt nun Hanspeter Thür, eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, in einer neuen Stellungnahme. Darin hält er fest, dass die Zürich-Versicherung ihr Vorgehen «weder auf gesetzliche Grundlagen noch auf die Praxis des Bundesgerichts abstützen kann». Eine Versicherung habe nur Anspruch auf «diejenigen Informationen, die für den konkreten Fall nötig sind». Thür will die «Zürich» deshalb zu «rechtskonformem Verhalten auffordern».
Dieser Rüffel an die Adresse der Zürich-Versicherung hat auch die Verbindung der Schweizer Ärzte FMH auf den Plan gerufen. «Erhalten Ärzte von ihren Patienten den Auftrag, umfassende, unzensierte Krankengeschichten an die Versicherer herauszugeben, können und sollen sie den Patienten nun sagen, dass dies gesetzwidrig ist», erklärt FMH-Jurist Hanspeter Kuhn.
Die FMH empfiehlt künftig folgendes Vorgehen: Die Ärzte sollen die Patienten auffordern, die umfassende Vollmacht zu widerrufen und durch eine auf die nötigen Angaben beschränkte zu ersetzen. Möglich ist auch eine Vollmacht, die den Arzt anweist, die integrale Krankengeschichte direkt an den Gutachter, aber keinesfalls an die Versicherung zu schicken. Eine entsprechende Information an die Ärzte wird die FMH demnächst in der «Schweizer Ärztezeitung» publizieren.
Die Zürich-Versicherung weist jede Kritik von sich. Sie verhalte sich gesetzeskonform. «Die ‹Zürich› holt Krankeng…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. August 2011 auf http://dominiquestrebel.wordpress.com.
STEUERRECHT | 16. Mai 2009 — Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2009 insgesamt 33 neue Bundesrichterinnen und Bundesricht…
www.rechtsklarheit.de | 8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung …
www.rechtsklarheit.de | 8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung anzuzeigen.…
Recht und Alltag | 22. März 2006 — Jeder Privatversicherte kennt den “Service” seiner PKV. Nach Einreichung einer Arztrechnung werden einzelne Positionen bemängel…
Anwalt bloggt | 23. November 2009 — Das Bundesministerium der Justiz macht darauf aufmerksam, dass im kommenden Jahr die Wahl einer deutschen Rich…
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 29. Oktober 2008 — Es ist durchaus legitim, wenn eine Versicherung zunächst penibel prüft, wie der gemeldete Schaden genau entstanden ist. Behaupt…
Anwälte am Spittelmarkt | 9. Juni 2011 — Eine Vergütungsvereinbarung mit einem gesetzlich Versicherten ist nur dann wirksam, wenn dieser vor der Behandlung ausdrücklich…
Das interessiert doch wieder keine Sau... | 4. August 2008 — Erzählt gerade einer der Kfz-Sachverständigen mit dem wir häufiger zusammenarbeiten, dass eine Versicherung ihren Mitarbeitern …
Law on the Blog | 3. Mai 2010 — Ein in der Praxis of verkannter Unterschied ist jener zwischen Versicherungmaklern und Versicherungsagenten. Während der Ma…
Linten & Partner Rechtsanwälte | 19. März 2010 — Wer seinen Wohnwagen ohne Zugfahrzeug und ohne Diebstahlsicherung mehrere Tage an einer viel befahrenen Straße abstellt, handel…
Um an Patientendaten heranzukommen, sind einigen Versicherungen alle Mittel recht – selbst gesetzwidrige. Jetzt reagieren die Ärzte und der...