Street View - Gesetz soll nur schwere Fälle regeln
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Berlin (Reuters) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert deutlich mehr Rechte der Bürger gegenüber Internetdiensten wie Google Street View als von der Bundesregierung geplant.
Jeder müsse das Recht haben, der Veröffentlichung seiner Daten oder seines Hauses im Internet zu widersprechen, sagte Schaar dem Fernsehsender n-tv am Montag. Innenminister Thomas de Maiziere bezeichnete ein generelles Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Bildaufnahmen im Internet dagegen als nicht machbar. Auf Einladung des Ministers berieten in Berlin Politiker, Daten- und Verbraucherschüzer und Internetexperten über den Umgang mit Geodaten. Der Minister will bei dem Treffen erste Vorschläge zur Regelung des Datenschutzes bei Geodaten vorstellen. Ein Gesetzentwurf kann nach seinen Worten bis zum Winter fertig sein.
De Maiziere sagte im ZDF, er sei zwar dafür, den Bürgern einen Anspruch etwa auf Auskünfte und Löschung von Daten sogenannter Geodatendienste zu geben, wenn das rechtlich möglich sei. "Ein generelles Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichung (von Aufnahmen) von der Seite oder von oben wird nicht gehen", betonte er jedoch zugleich. Grundsätzlich sei die Erhebung und Veröffentlichung von Geodaten sinnvoll. Das Problem sei die Verknüpfung von Informationen im Internet. "Wenn gezielt Persönlichkeitsprofile erstellt, mindestens aber verbreitet und veröffentlicht werden, dann ist die rote Linie überschritten", sagte er. "Das müssen wir regeln durch ein Verbot, durch einen Löschungs- und gegebenenfalls Schadensersatzanspruch."
Schaar erhebt dagegen wesentlich weitgehendere Forderungen. "Zunächst einmal geht es darum, dass jeder das Recht bekommt - und zwar ein verbrieftes Recht, der Veröffentlichung seiner Daten, auch der Daten seines Hauses, im Internet zu widersprechen", betonte er. Bisher handle es sich eher um eine Geste des guten Willens von Google Street View, das nach heftigen Protesten derzeit Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Hausfassaden im Internet sammelt.
Schaar plädierte für eine Art Robinson-Liste zum Schutz der eigenen Daten. In dieses Widerspruchsregister sollten sich Bürger eintragen können, wenn sie gegen eine Veröffentlichung ihrer Daten seien, aber nicht jedem einzelnen Dienst hinterherlaufen wollten.
Hunderttausende Bürger haben einem "Spiegel"-Bericht zufolge bereits Widerspruch gegen die Abbildung ihres Hauses bei Street View eingelegt. Google selbst gehe in einem internen Papier allerdings davon aus, dass der Dienst Street View von allen Ländern, in denen er noch nicht eingeführt sei, von Deutschland aus am häufigsten genutzt werde. Bisher können die Häuserfassaden aus 23 Ländern bei Street View aufgerufen werden.
De Maiziere hatte im Vorfeld des Gipfels davor gewarnt, die Debatte nur auf Google Street View zu verengen. Immerhin stelle der Dienst Straßenzüge und damit eigentlich ohnehin sehr öffentliche Orte ins Netz, erklärte er. Der Dienst Google Earth zeige dagegen schon heute mehr Details der Privatsphäre, weil es aus der Satellitenperspektive von oben auch in Gärten hineinschaue, die nicht offen einsichtig sind und für Street View verborgen bleiben.
Auch die Medien hätten unter einer zu strengen Datenschutz-Regelung zu leiden, warnte der CDU-Politiker. Eine Fernsehübertragung des Kölner Karnevalsumzugs oder Nachrichtenbilder von Überschwemmungsgebieten seien kaum noch denkbar, wenn vor der Veröffentlichung ein Widerspruchsverfahren wie im Fall von Google Street View stattfinden müsse. De Maiziere plädierte dafür, die gesetzlichen Schwellen zur Veröffentlichung von Geo-Daten an die Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre anzupassen: Je weniger privat die Daten, desto einfacher die Veröffentlichung.
Erschienen 20. September 2010 bei http://www.reuters.com.
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