Datenschützer: Google Analytics rechtswidrig
am 08.07.2008 von http://www.kriegs-recht.de
Im Frühjahr dieses Jahres hat ein Urteil für großes Aufsehen gesorgt, in dem ein Berliner Amtsrichter die Speicherung von IP-Adressen ohne Einwilligung der betroffenen User als rechtswidrig einstufte (weitere Informationen zu diesem Urteil beispielsweise bei Berufskollege Thomas Schwenke). Jetzt ist es zu weiteren Entwicklungen gekommen, in deren Folge nicht wenige Webseitenbetreiber ihre Auftritte überarbeiten dürften.
Google Analytics auf dem Prüfstand
Denn relativ schnell rückte nach dem Berliner Urteil die Frage ins Rampenlicht, ob denn die Nutzung von Google Analytics, mit dem sich die Besucherströme auf Webseiten messen und analysieren lassen, rechtens sei: auch beim Einsatz von Google Analytics würden IP-Adressen gespeichert, und darüber hinaus stelle sich die Frage, ob Google nicht auch über den Einsatz von Cookies personenbezogene Daten erheben und speichern würde.
Die Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Berlin haben sich der Angelegenheit nun angenommen. Sowohl Google selbst, als auch Firmen, die Google Analytics einsetzen wurden angeschrieben und aufgefordert, umfassend über die Verwendung von Google Analytics Auskunft zu geben. In der dazu veröffentlichten Presseerklärung heißt es:
“(…) Dies hat den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veranlasst, hierzu eine Prüfaktion durchzuführen. Gemäß einem Bericht von futurezone@ORF.at haben über 80% aller gut besuchten Webseiten in Österreich und in Deutschland Google Analytics eingebaut. Google wurde von den beiden Landesdatenschutzbehörden aufgefordert, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. In einer ersten Stichprobe wurden Betreiber ausfindig gemacht und um Stellungnahme gebeten bzw. aufgefordert, dieses Werkzeug nicht mehr weiter zu nutzen” (Quelle).
Zusätzlich zur Pressemeldung haben die …
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