Datenschützer contra Meinungsfreiheit

Die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform MeinProf sollen durch einen Bußgeldbescheid vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kapitulation gezwungen werden. Die Initiatoren des Portals geben aber nicht auf. Sie sind bereit für Gerichtsvefahren.

Auf MeinProf können Studierende ihre Lehrveranstaltungen bewerten und so nicht nur ihren Kommilitonen bei der Kurswahl helfen, sondern auch ihren Dozenten Feedback für deren Lehrleistung geben. Das Portal existiert seit 2,5 Jahren. Auf der Grundlage von 300.000 Bewertungen wurde 2007 das erste Ranking deutscher Hochschulen veröffentlicht, das allein die Lehrqualität der Dozenten berücksichtigt.

Durch MeinProf kommt Bewegung in die deutsche Hochschullandschaft, und in ersten Fällen konnte schon eine Verbesserung der Lehrqualität von Studenten und Dozenten festgestellt werden. Dennoch wird eine Plattform, die Leistung und Standards öffentlich darstellt und diskutiert, nicht von jedem gern gesehen. So versuchte ein Professor im vergangenen Jahr die Veröffentlichung seines Namens und der Bewertungen seiner Lehrveranstaltungen gerichtlich zu unterbinden. Er scheiterte mit diesem Versuch vor dem Landgericht Berlin.

Trotz dieser und anderer Gerichtsurteile hat es sich der Berliner Datenschutzbeauftragte zur Aufgabe gemacht, den studentischen Initiatoren des Projektes das Leben schwer zu machen. Die Behörde will zwei Ordnungswidrigkeiten entdeckt haben, welche jeweils mit bis zu 25.000 € Geldbuße geahndet werden könne.

So vergleicht der Datenschutzbeauftragte das Portal mit der SCHUFA und besteht auf eine Schließung für die Öffentlichkeit. Bewertungen dürften nur eingesehen werden, wenn die Studierenden nachweisen können, dass sie die Veranstaltung tatsächlich besucht hätten. Lehrevaluationen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie von zukünftigen und aktuellen Studenten sowie Hochschulvertretern eingesehen werden können.

Des Weiteren verlangt die Behörde, Dozenten bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren. Die Forderung…

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Erschienen 28. April 2008 auf http://www.lawblog.de.

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