Datenbankschutz für Bewertungsdatenbank einer Zahnarztplattform
am 24.04.2008 von http://log.handakte.de/
Zum Urherberrechtlichen Schutz von Web 2.0- Inhalten: Das Internetportal ermöglicht den Usern, Bewertungen über Zahnärzte abzugeben. Die Gesamtheit der Bewertungen stellt eine Datenbank im Sinne des § 87 a) UrhG dar und diese sind für den Betreiber der Plattform urheberrechtlich geschützt.
Andere Plattformen, die Bewertungen ohne Zustimmung des Betreibers übernommen haben, können auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Das Veröffentlichen von Bewertungsdatensätzen auf der Internet-Plattform eines konkurrierenden Unternehmens stellt …
AG Potsdam: Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Versteigerungs-Plattform für Benutzerkommentare im Bewertungssystem
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Datenbank und Recht
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E-Commerce: Bewertungen bei eBay Teil 1
Rechtblog / I. Negative Bewertung auf eBay Bewertungsstreitigkeiten bei eBay spielen sich in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer ab. Das Auktionshaus verlangt eine schriftliche Zustimmung oder ein gerichtliches Urteil, bevor es Bewertungen löscht. 1. Was…
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Veröffentlichung von Datenbankinhalten
Blickpunkt Recht & Steuern / Welche Urheberrechte verbleiben dem Ersteller einer Datenbank, wenn Datenbankinhalte veröffentlicht, werden? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu beschäftigen: Werden Daten aus einer vom Hersteller veräußerten Datenbank in einer…
Kartenkacheln von Stadtplänen
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