Das Wissenschaftsplagiat

Musst Du jetzt auch noch über Guttenberg schreiben, werden jetzt bestimmt einige fragen. Ja, muss ich. Würde es nur um die Genugtuung gehen, den Blender Karl-Theodor zu Guttenberg endlich als Lügenbaron entlarvt zu sehen,wäre mir das keinen Blogeintrag Wert gewesen. Aber es stehen wichtigere Fragen im Raum.

Was bedeutet der Fall zu Guttenberg für den Studien- und Wissenschaftsbetrieb an den Hochschulen und für die Haltung der Bundesregierung in Urheberrechtsfragen?

In den letzten Tagen ist mehr als deutlich geworden, dass der Verteidigungsminister im Rahmen seiner Dissertation in ganz erheblichem Umfang wörtlich oder nur leicht abgewandelt von einer Vielzahl anderer Autoren systematisch abgeschrieben hat. Das Dementi bzw. die relativierende Verharmlosung des Ministers stellt lediglich die Fortsetzung der Heuchelei dar. Denn nach § 8 Nr. 6 der Promotionsordnung der Uni Bayreuth musste zu Guttenberg bei Abgabe der Arbeit dort eine ehrenwörtliche Erklärung darüber abgeben, dass er die Dissertation selbständig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Dass diese Lüge des Ministers mit einer nicht ganz unerheblichen Urheberrechtsverletzung einher geht, ist für die Bundesregierung durchaus pikant. Denn sie wird ansonsten nicht müde zu betonen, dass man den Kampf gegen die Verletzung des geistigen Eigentums, insbesondere im Internet, verschärfen und die Position der Urheber und Rechteinhaber stärken müsse. Diese Bundesregierung muss nun aber mit ansehen, auf welch wackeligen Beinen solche Grundhaltungen stehen, wenn ein Mitglied ihres eigenen Kabinetts das Urheberrecht anderer gezielt verletzt. Guttenberg verschärft damit die Legitimationskrise des Urheberrechts. Denn Karl-Theodor zu Guttenberg ist ein Raubkopierer. Damit ist es allerdings nicht getan, denn er hat im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit raubkopiert und damit zugleich fundamentale wissenschaftliche Grundregeln verletzt. Die wörtliche Übernahme von Textpassagen muss als Zitat gekennzeichnet werden, die Übernahme eines fremden Gedankengangs ist mit einer Quellenangabe zu versehen.

Der Verstoß gegen diese wissenschaftlichen Grundprinzipien, sollte er tatsächlich ungeahndet bleiben, würde das gesamte Prüfungswesen der deutschen Hochschulen in eine Legitimationskrise stürzen. Wie soll m…

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Themen: Dissertation , Plagiat , Uni Bayreuth , Guttenberg , Politik

Erschienen 19. Februar 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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