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Das WEWEAKG-Phänomen

am 05.04.2008 von chris.blog » Jura

Über eines ärgere ich mich bei der Lektüre juristischer Ausbildungsliteratur immer und immer und immer, immer wieder, wenn nämlich etwas Unverständliches durch die Einfügung eines Wortes oder weniger Worte verständlich würde und die Autoren trotzdem darauf verzichten. Dieses Phänomen sei an einem Beispiel erläutert, das mich gestern etwa ein oder zwei Stunden Zeit gekostet hat.
Der Fall ist ein Klassiker und findet sich in jedem Lehrbuch zum Sachenrecht: A macht gerichtlich einen possessorischen Besitzschutzanspruch gegen B geltend, der eine begründete petitorische Widerklage erhebt. Hier kann man erwägen, ob nicht § 863 BGB die Widerklage unzulässig macht (nein) und ob § 864 Abs. 2 BGB im Fall gleichzeitiger Entscheidungsreife der beiden Klagen analog anzuwenden ist mit der Folge, dass die im Übrigen begründete Klage abgewiesen werden muss (streitig, laut BGH ja).
Der Examenskandidat mittlerer Art und Güte stellt sich nun die Frage, wie denn die Widerklage überhaupt begründet sein kann, wenn doch der Widerkläger auf Besitzverschaffung klagt und gleichzeitig Besitzer ist. Da ich zu meinen Studentenzeiten leider kein Examenskandidat mittlerer Art und Güte war, ist mir diese Frage erst gestern eingefallen. Bei meiner Suche nach einer Erklärung stieß ich meiner Privatbibliothek unter anderem auf Folgendes:
Kropholler (BGB, Studienkommentar, 7. Auflage 2004, § 863, Rn. 2) überspielt die so nahe liegende Frage gänzlich, spricht nur von einer „Wiederklage […] aus einem Recht zum Besitz“ und hält es für „nicht unbedenklich“, wenn der BGH „bei gleichzeitiger Entscheidungsreife beider Klagen die ‚an sich‘ begründete Besitzschutzklage schon vor Rechtskraft des Urteils zur Widerklage abweisen will“.
Bei Alpmann/Schmidt (Sachenrecht 3, …

Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est

chris.blog » Jura / Als A gegen B einen possessorischen Besitzschutzanspruch gerichtlich geltend macht, erhebt dieser eine begründete petitorische Widerklage. Beide Klagen sind gleichzeitig entscheidungsreif. Kann die (im Übrigen begründete) Klage abgewiesen werden?…

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Christian Michel

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