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Das Wetter von übermorgen

am 07.11.2007 von http://www.lawblog.de

“Der Kläger erhält Gelegenheit, binnen 10 Tagen zu dem zu erwartenden Kostenantrag Stellung zu nehmen.”
Rechtliches Gehör zu künftigen, ungewissen Prozesshandlungen. Das ist ungefähr so …

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