Das Wettbewerbsverbot der Gesellschafter einer OHG, GbR, GmbH

Das Wettbewerbsverbot ist Ausfluss der Treuepflicht der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft.

Bei der GbR leitet sich das Wettbewerbsverbot aus § 705 BGB, der Gesellschaftszweckförderung, ab. Für die OHG und die KG findet es sich in § 112 HGB. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot begründet einen Unterlassungsanspruch und Schadensersatzpflichten.

Bei der GmbH leitet sich das Verbot aus der Treupflicht des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft ab. Es ist bei einem Minderheitsgesellschafter schwächer ausgeprägt als bei einem beherrschenden Gesellschafter.

Praxistip: Mangels ausreichender gesetzlicher Regelungen sollte eine ge…

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Themen: Rechnung , Wettbewerbsverbot

Erschienen 20. Februar 2009 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

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