Ex-Stasi-Mitarbeiter nicht kündbar…
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Über die Bemühungen Roland Jahns, sich der Mitarbeiter in der sog. Stasiunterlagenbehörde (auch, nach dem jeweiligen Amtsinhaber Gauck-, Birthler-, oder eben Jahn-Behörde genannt, eigentlich aber BStU) zu entledigen, die selbst bei der Stasi gearbeitet haben, hatten wir berichtet. Die öffentlich geäußerte, z.T. (vor allem durch Dieter Wiefelspütz) völlig unsachliche und auch unbegreifliche Kritik am Amtsinhaber war und ist ein Skandal. 20 Jahre Nichtstun rechtfertigen für keinen politisch Verantwortlichen, einfach auf den „Rechtsstaat“ zu verweisen und schulterzuckend wie scheinheilig zu bekunden: „Da kann man nichts machen“. Jahn hat nur ausgesprochen, dass es nicht hinnehmbar sei, Stasimitarbeiter an der zentralen Aufarbeitungsstelle des von ihnen angerichteten Unrechts einfach weiter wirken zu lassen. Das ist nicht nur unerträglich, sondern eine Perversion der Geschichte. Wie es dazu kam, ist eine ganz andere Sache, die hier nicht erörtert werden kann.
Kollege Johannes Weberling hat nun im Auftrag der Behörde das lang erwartete – beileibe nicht das erste – Gutachten über die Trennungsmöglichkeiten von solchen Mitarbeitern vorgelegt. Es kommt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass Kündigungen nicht, Versetzungen in andere Behörden sehr wohl möglich sind (siehe untenstehenden Link).
Dieses Ergebnis hätte sich übrigens in jeder anwaltlichen Erstberatung erzielen lassen (man kann es z.B. auch in unserem Blogeintrag vom 20.03.2011 nachlesen), denn es liegt nach einer Schilderung der Sachlage arbeitsrechtlich auf der Hand. Damit ist aber nur der Skandal vergrößert, der im bisherigen Nichtstun der Behörde in dieser Hinsicht liegt. Denn Kündigungen sind (auch ein Ergebnis des Gutachtens) weit überwiegend wegen der bisherigen Kenntnis und gleichzeitiger Untätigkeit der Behörde ausgeschlossen.
Ein eigentlich offensichtliches Ergebnis auf 71 Seiten zu begründen, ist entgegen des ersten Eindrucks übrigens alles andere als sinnlos. Im Gegenteil: In der öffentlichen Diskussion wurde dermaßen viel (arbeitsrechts-) Kenntnisfreies zu diesem Thema gesagt, dass nur eine wirklich ausführliche und jeden Idiotentest bestehende, juristisch alle Aspekte abdeckende Aussage wieder Sinn in die Debatte bringen kann. Roland Jahn kann auch nicht zugemutet werden, jeden neuen unsinnigen Einwand mit juristischen Einzelaussagen zu bekämpfen. Man kann jetzt jeden, der guten Willens ist, auf das Gutachten verweisen. Diejenigen natürlich, die von Berufs wegen nicht lesen können oder wollen (Dieter Wiefelspütz; was ist in den Mann gefahren? Ein „Eiferer“ sei Jahn, eine Menschenjagd legte er nahe und scheut sich nicht, das auch in anderen Zusammenhängen zu sagen, wenn es um die Aufarbeitung der Diktatur geht) werden sich jetzt entweder „bestätigt“ sehen oder aus anderen Gründen unbelehrbar bleiben.
Das Guta…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Juli 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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