Das war bitter

Der Mandant war abgehauen, nachdem er rückwärts mit seiner Anhängerkupplung einem älteren Golf die Stoßstange und Schürze zerbeult hatte. Der Geschädigte berichtete in seiner polizeilichen Vernehmung von einem Schaden gemäß Gutachten in Höhe von 2.750,00 Euronen. Und Schwupps: 111 a StPO, Fahrerlaubnis vorläufig weg. Der bis dahin tätige Kollege legt mit einer Laberbegründung Beschwerde ein und bekommt diese vom Landgericht um die Hörschalen.

Der Mandant bittet mich um Weiterbearbeitung. Nach dem Anschauen der Fotos und der Rückfrage bei dem VAG-Händler meines Vertrauens bekomme ich die Bestätigung, dass das nun gar nicht geht mit 2.750,00 €.

Ich bemühe mich um einen schnellen Termin, der daran scheitert, dass man beim Amtsgericht Braunschweig bei der Neubesetzung eines Dezernates den Weg von Peine über Paris nach Lamme wählt, also schneckenmäßig das Dezernat quasi einschlafen lässt.

Heute nun ShowDown: Der Zeuge berichtet, dass der Schaden etwa 1.300,00 € betragen habe, bei seiner Zeugenaussage habe er das verwechselt mit dem Zeitwert seines Uralt-Golfes.

Bitter, dass der Mandant etwa vier Monate seine Fahrerlaubnis nicht nutzen durfte, als Entgegenkommen, eine Einstellung nach § 153 a StPO und sofortige Herausgabe des Führerscheins, keine Pünktli bei Flens und ein sauberes BZR.

Da war er dann doch zufrieden und versprach großzügige Entlohnung. Hat er dann auch mehr als zeitnah erledigt.Das lob ich mir.

Und die Lust, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass der zuvor tätige Kollege auch hätte erkennen müssen, dass der Schaden deutlich geringer sein musste, als angegeben, treibt mich schon um, damit der zukünftig seine unwissenden Finger von Strafsachen lässt.

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Themen: Stpo , Gutachten
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 4. Dezember 2006 auf http://www.vier-strafverteidiger.de.

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