Das W-LAN-Urteil des BGH in der juristischen Fachpresse

Das vieldiskutierte Urteil des BGH zur Haftung des Betreibers eines privaten W-LANs ist mittlerweile in einer ganzen Reihe von juristischen Fachzeitschriften besprochen worden. Eine Übersicht der veröffentlichten Urteilsanmerkungen findet sich bei Offene Netze und Recht.

Das Urteil wird unterschiedlich bewertet und stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung. Nachfolgend möchte ich die drei zentralen Punkte, die Anlass zu deutlicher Kritik an der Entscheidung geben, etwas ausführlicher darstellen.

1. Der BGH weist nur in einem Satz und apodiktisch darauf hin, dass die Haftungsprivilegien nach § 10 TMG und Art. 14f. der E-Commerce-Richtlinie nicht gelten würden. An diesem Punkt scheint der BGH erkannt zu haben, dass er seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Privilegierungstatbestände des Telemediengesetzes nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar sein sollen, im Lichte der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), möglicherweise nicht mehr aufrecht erhalten kann. Ungeachtet der Anwendbarkeit auf Unterlassungsansprüche, wäre aber eine Befassung mit den Vorschriften des TMG dennoch geboten gewesen, weil vorliegend auch Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht worden sind. Der Hinweis des BGH auf § 10 TMG, der eine Haftungsprivilegierung für Host-Provider normiert, ist gänzlich verfehlt, weil der Betrieb eines W-LAN-Routers keine Ähnlichkeit zum Hosting aufweist (sieh hierzu auch: Möller bei Telemedicus). An dieser Stelle wäre vielmehr eine Auseinandersetzung mit § 8 TMG angebracht gewesen (Nenninger, NJW 2010, 2064). Diese Vorschrift stellt diejenigen Anbieter von einer Haftung frei, die lediglich Informationen durchleiten und übermitteln oder den Zugang zur Nutzung von Informationen vermitteln. Und das ist genau das, was der Betreiber eines (W-LAN-)Routers macht. In der juristischen Literatur sind deshalb Betreiber von Router-Rechnern (Freytag, CR 2000, 600, 606; Spindler/Schmitz/Geis, § 9 TDG, Rn. 17) und gerade auch (private) W-LAN-Betreiber (Röhrborn/Katko, CR 2002, 882, 887; Hornung, CR 2007, 89, 92; Mantz, MMR 2006, 765; Gercke, CR 2007, 56; für offene Funknetze: Gietl, MMR 2007, 631) nahezu einhellig als Anbieter i.S.v. § 8 TMG qualifiziert worden. Bei der Lektüre der Entscheidung des BGH gewinnt man fast den Eindruck, als sei diese rechtswissenschaftliche Diskussion komplett am 1. Senat vorbeigegangen. Allein die breite rechtswissenschaftliche Diskussion des Themas hätte die Notwendigkeit begründet, sich mit § 8 TMG zu befassen. Und letztlich spricht im Ergebnis vieles dafür, auch dem unfreiwilligen Acccesss-Provider, dessen W-LAN-Router missbräuchlich genutzt wird, die Privilegierung des § 8 TMG zu gewähren (Mantz, JurPC Web-Dok. 95/2010, Abs. 1 – 45; Stadler, AnwZert ITR 9/2010, Anm. 3). Es wäre nur schwer nachvollziehbar, wenn man den Betreiber eines unbewusst ungeschützten W-LANs schlechter stellen würde, als d…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Tmg , Haftung , Störerhaftung , Bgh , Vorschriften , Host Provider , Router , Providerhaftung , W-lan

Erschienen 5. August 2010 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH-Urteil zur W-LAN-Haftung im Volltext

Internet-Law | 2. Juni 2010 — Die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung des BGH (Urteil vom 12.05.2010) zur Frage der Haftung des privaten Betreibers eine…

Aufsatz zur Haftung des W-Lan Betreibers

Internet-Law | 4. Mai 2010 — In einem neuen Aufsatz für JurPC erörtert Reto Mantz die umstrittene Frage, ob und inwieweit der Inhaber eines privaten Inter…

Kritische Anmerkung zur W-LAN-Entscheidung des BGH

Internet-Law | 16. September 2010 — In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 2010, 592) ist eine Anmerkung von Gerald Spindler zur Entscheid…

Gedanken zum BGH Urteil "Sommer unseres Lebens"

hb-law.de | 3. Juni 2010 — Nachdem gestern der Volltext des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens" - öf…

Reaktionen aus USA auf W-LAN-Urteil des BGH

Internet-Law | 14. Mai 2010 — Das einflussreiche amerikanische Blog “Techdirt” hat das hierzulande vieldiskutierte Urteil des BGH, wonach der Betreiber ein…

Gedanken zum BGH Urteil "Sommer unseres Lebens"

hb-law.de | 3. Juni 2010 — Nachdem gestern der Volltext des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens" - öffen…

Haftung für privates W-LAN

Internet-Law | 6. März 2010 — Gerade bin ich auf einen interessanten Beitrag des Kollegen Dr. Roggenkamp zur Frage der Haftung des Inhabers eines Internetanschl…

Filesharing: Haften Gastwirte für offenes W-LAN?

Internet-Law | 3. Oktober 2010 — Wie gulli.com berichtet, stellt die Cafe-Kette Woyton ihren Service eines Internetzugangs für die Gäste über ein offenes W-LA…

Begründung des BGH Urteils zum ungesicherten W-LAN Anschluss liegt vor

S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing | 11. Juni 2010 — Zwischenzeitlich liegt die Begründung des BGH Urteils vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08 – Sommer unseres Leben) vor. Über das Ur…

BGH: “Sommer unseres Lebens” – Mindestsicherheitsanforderungen an Passwörter bei privater WLAN-Nutzung

BeRechTnend | 15. August 2010 — Bereits mit Urteil vom 12.05.2010 – I ZR 121/08 hat der BGH entschieden, dass 1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, …

Aus dem Maschinenraum (7): Digitale Gastfreundschaft für Notebook-Nomaden

Sie lassen es zu dass unbekannte Dritte Ihr Funknetz mitbenutzen Dann haften Sie nach einem Urteil des BGH zumindest...


Der BGH zur WLAN-Haftung

Am Mittwoch ist der Volltext des BGH-Urteils zur WLAN-Haftung bekannt geworden. Anders als noch die Pressemitteilung erwarten ließ, enthält das Urteil kein obiter dictum zu § 97a Abs. 2 UrhG . Auch sonst umgeht der BGH viele Punkte, die nicht nur...


In eigener Sache: Anmerkung zu BGH WLAN (Urt. v. 12.5.2010 – I ZR 121/08: Sommer unseres Lebens), MMR 2010, 568 und Übersicht - Offene Netze und Recht
Anmelden | Facebook

Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.