Das vereinfachte Verfahren

In einer zivilrechtlichen Angelegenheit hat das Amtsgericht die Durchführung des vereinfachten Verfahrens ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495a ZPO verfügt.

Auf Antrag der Partei wurde terminiert.

Der Richter gab nach § 139 ZPO den süffisanten Hinweis: “…

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Themen: Zpo

Erschienen 27. September 2011 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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