Das ultimative Zivilrechts-Schema
am 11.06.2008 von http://www.jurakopf.de
Ich halte es mit Schemata wie mit Meinungsstreits: Sie sind weder die Lösung für alle Probleme, noch kommt man ganz ohne sie aus. Mein Titel zum Beitrag ist einfach nur reisserisch gewählt um etwas Aufmerksamkeit zu erregen.
Ich selbst stelle hier meine selbst erstellen Zivilrechts-Schemata ein, die ich im Laufe der Zeit als “Rüstzeug” erarbeitet habe. Sie sind keinesfalls vollständig, haben mir aber hin und wieder die Klausur gerettet, da sie problemorientiert aufgebaut sind und im Notfall (”Blackout”) dazu zwingen, systematisch einen Fall anzugehen. Ums Lernen und Verstehen des dahinter stehenden Stoffes helfen diese Schemata auf keinen Fall herum.
Mit Schemata (bitte nicht “Schematas” oder gar “Schemen”) halte ich es, wie meine Oma mit Traditionen:
Sie sind wie Laternen: Wenn es dunkel ist können sie dir einen Weg weisen, aber nur Betrunkene halten sich daran fest.
Das Grundprinzip istz einfach und sollte jedem bekannt sein: Ich habe ein Aufbauschema für die Fragestellung “Aufbau eines Anspruchs” und eines für die Fragstellung “Welche Anspruchsgrundlagen gibt es”. Gerade letzteres ist natürlich nicht abschliessend, sondern von persönlichen Schwerpunkten geprägt. Dabei folge ich der heute üblichen 5-Teiligen-Aufteilung der Anspruchsgrundlagen in Vertraglich, Quasi-Vertrraglich (oder Vertragsähnlich etc.), Dinglich, Deliktisch und Bereicherungsrechtlich. Dabei gibt es bei mir einen Anhang, da ich für die Rechte bei Mängel im Kaufvertrag ein eigenes Schema habe. Eigentlich gehört das in den ersten Teil (Vertragliche Ansprüche), passt aber nicht auf die Karteikarte - daher gibt es in meinem 5-Teiligen-Anspruchsschema insgesamt 6 Teile.
Wenn man beide beherrscht und schulmässig durchgeht, erkennt man die Verzahnung.
Bedenkt, dass meine Schemata keinen reinen …
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