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Das übliche BlaBla ...

am 01.02.2008 von RA J. Melchior, Wismar

In einer Verkehrsunfallsache wird die Gegenseite von einer Großkanzlei vertreten - aber auch dort wird offensichtlich nur mit Wasser gekocht:

„Es wird bestritten,, dass der Kläger Eigentümer des PKW xyz war und ist. Allein die Zulassung des Fahrzeugs auf den Kläger beweist das eigentlich nicht.

Ob er es noch ist, kann dahinstehen; unstreitig hat der Mandant seinen PKW nach dem Unfall verkauft, was seiner Aktivlegitimation sicherlich nicht entgegensteht. Und „eigentlich? Also vielleicht unter Umständen doch??

„Bis heute legt der Kläger keinen Nachweis für sein Eigentum an dem Fahrzeug vor. Erforderlich wäre die Beibringung eines Kaufvertrages

Ach, wirklich? Ein Kaufvertrag belegt …

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