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Das TzBfG auf dem Prüfstand des Europarechts

am 09.05.2006 von JuracityBlog

Zentrale Vorschrift im Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) im Hinblick auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist der § 14 TzBfG, der in Absatz 1 die – auch wiederholte - Befristung aufgrund besonderen Sachgrundes regelt und in Absatz 2 die Befristung auch ohne Sachgrund, dann aber nur für die Höchstdauer von zwei Jahren vorsieht. Absatz 3 der Vorschrift sieht auch die Möglichkeit einer Befristung über diese Höchstdauer hinaus vor, wenn der Arbeitnehmer zu Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58 Lebensjahr vollendet hat.
Das Arbeitsgericht Berlin hat nun in seiner Entscheidung vom 30.03.2006 - 81 Ca 1543/06 – in Bezug auf eine allein nach § 14 Absatz 3 TzBfG getroffene Befristung deren Unwirksamkeit festgestellt. Nach Auffassung des ArbG Berlin sei diese Vorschrift des TzBfG, das seinerzeit die Regelungen des BeschFG ersetzte und – erstaunlicherweise der Umsetzung einer Richtlinie …

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Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten

Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat am 30.03.2006 (Az:. 81 Ca 1543/06 - nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten unwirksam war. Die Befristung erfolgte ohne sachlichen Grund und war al…

Arbeitsgericht Berlin erklärt Befristung im Technikmuseum für unwirksam

Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverhältnisses von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die als Gästebetreuer im Technikmuseum tätig sind, und deren Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Befri…

BAG: Wirksame Befristung wegen Vergütung aus Haushaltsmitteln setzt auch entsprechende Beschäftigung voraus

JuracityBlog / Das BAG hat sich in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - mit der Wirksamkeit einer Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG befaßt Hiernach kann die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darauf gestützt werd…

Konkurrentenklage kann Grund für eine Befristung sein

Rechtblog / Die Aufzählung von Sachgründen für die Befristung von Arbeitsverträgen in § 14 I 2 Nrn 1 bis 8 TzBfG ist nicht abschließend. Die Befristung kann auch durch andere, den Wertungsmaßstäben des § 14 TzBfG entsprechend…

BAG: Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrages bei gleichzeitiger Erhöhung des Verdienstes kann unzulässig sein!

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - mit der Frage der Zulässigkeit einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses befaßt. Die Verlängerungsabre…

Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung

Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…

Arbeitsrecht: Unverzüglicher Widerspruch des Arbeitgebers

LohnPraxis-Weblog / Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn es nach dem Ablauf der Befristung mit Ihrem Wissen als Arbeitgeber fortgesetzt wird (§ 15 Absatz 5 TzBfG). Wollen Sie das verhindern, müssen Sie der For…

Keine wirksame Befristung bei geänderten Arbeitsbedingungen

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage einer wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses zu befassen. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ohne Sachgr…

Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung nach der Ausbildung

JuracityBlog / Nach einer befristeten Übernahme eines Auszubildenden nach Ausbildungsende dürfen keine weiteren befristeten Arbeitsverträge im Anschluss hieran damit begründet werden, dem Auszubildenden solle eine Anschlussbeschäftigung erm…

Befristung im Anschluß an ein Ausbildungsverhältnis - erlaubt § 14 I Nr. 2 TzBfG eine Verlängerung vor?

JuracityBlog / Auch heute noch gibt es im Bereich des Befristungsrechts völlig ungeklärte Fragen. Das mag im Rahmen des TzBfG insbesondere an der Struktur des § 14 TzBfG liegen. Dieser sieht in Absatz 1 nicht abschließend aufgezählte Mögli…

Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, d…

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RA Michael Felser

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