Das teile ich gerne mit

Meine Mandanten sind Zeugen. Sie wollen aber nicht zur Polizei. Ich zitiere mal, was ihnen der zuständige Beamte gesagt haben soll, nachdem sie die Vorladung erhielten und sich telefonisch erkundigten, ob sie den Termin absagen können:

Mir ist egal, ob Sie kommen. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen, werden Sie halt zwangsweise vorgeführt. Dann holen Sie meine Kollegen zu Hause oder am Arbeitsplatz ab.

Ich habe in meiner Textbausteinkiste gekramt und folgendes Fax geschickt:

Sehr geehrter Herr J.,

ich vertrete die Herren D. und S. als Zeugenbeistand.

Ich habe meine Mandanten informiert, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für Zeugen gibt, bei Ermittlungsbehörden wie der Polizei auszusagen. Es gibt auch keine Möglichkeit, das Erscheinen eines Zeugen zum Zwecke seiner Aussage bei der Ermittlungsbehörde zu erzwingen (Meyer-Goßner, StPO, § 163 Rdnr. 37).

Dies alles gilt unabhängig von der Frage, ob besondere Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen.

Meine Mandanten haben sich aufgrund dessen …

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Themen: Stpo , Arbeitsplatz , Halte

Erschienen 3. Dezember 2009 auf http://www.lawblog.de.

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