Das Taschenmesser ist ein gefährliches Werkzeug

Wenn jemand ein Taschenmesser bei einem Einbruch sich führt, so hat er ein “gefährliches Werkzeug” dabei, das sagt der BGH eindeutig in 3 StR 246/07:

Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat.

Der eine Satz täuscht ein wenig über die Brisanz die dahinter steht - letztlich ist es ein sehr alter Streit, der dem Gesetzgeber anzulasten ist - was der BGH auch nicht gerade dezent hervorhebt.

Im Wesentlichen findet man in der Literatur zum “gefährlichen Werkzeug” zwei Strömungen, die der BGH auch so aufgreift:

Die objektive Auslegung, die anhand rein objektiver Kriterien gefährliche von sonstigen Werkzeugen unterscheiden möchte. Die subjektive Sichtweise, die auf subjektive Elemente wie eine “Gebrauchsabsicht” abstellt.

Der BGH äussert deutlich seinen Unmut und sucht die Gründe für diesen Streit eindeutig beim Gesetzgeber, wie manbei Rn.24 lesen kann:

Diese lässt von vornherein keine Auslegung des Begriffs des “anderen gefährlichen Werkzeugs” zu, die unter Anwendung allgemeiner und für jeden Einzelfall gleichermaßen tragfähiger rechtstheoretischer Maßstäbe für alle denkbaren Sachverhaltsvarianten eine in sich stimmige Gesetzesanwendung gewährleisten könnte. So ist es etwa schwer verständlich, dass es innerhalb des Strafgesetz-buches und sogar einzelner Normen [...] zu einer unterschiedlichen Auslegung dieses wortgleichen Tatbestandsmerkmals kommen kann [...]. Beachtet man zudem die Untauglichkeit des vom Gesetzgeber erteilten Auslegungshinweises, so wird deutlich, dass mit den Mitteln herkömmlicher Auslegungstechnik eine umfassende, sachgerechte Lösung für alle denkbaren Einzelfälle nicht zu erreichen ist.

Der dann folgende Satz macht deutlich, dass der Streit kein Ende finden wird - und der BGH der Meinung ist, dass es eine Lösung sogar gar nicht geben kann:

Der Senat sieht deshalb davon ab [...] den Versuch zu unternehmen, das Tatbestandsmerkmal “anderes gefährliches Werkzeug” [...] allgemeingültig zu definieren.

Dennoch stimmt der BGH in den Randnummer 26/27 den Kritikern der subjektiven Theorie zu: Ein “Verwendungsvorbehalt” lässt sich schon nicht mehr mit dem Wortlaut des §244 StGB in Einklang bringen. So kommt die subjektive Theorie zwar durchweg zu brauchbaren Ergebnissen (zustimmend auch Joecks, §244 Rn.13), steht aber nicht auf dem Fuss des §244 StGB. Dies bestreitet auch z.B. Rengier nicht (Rengier BT1 4/32ff.), der dann geflissentlich das Problem ignoriert. Zwar verweist Rengier a.a.O. Rn. 42 auf eine für diese Sichtweise eher günstige Entscheidung des BGH (auf die auch Joecks in Rn. 13 a.E. verweist), wird die nun ergangene aber als Niederlage anerkennen müssen: Der BGH sagt ausdrücklich, dass er die angeführte Meinung n…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung , Bgh , Stgb , Eindeutig , Dieb
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 23. September 2008 auf http://www.jurakopf.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Meinungsstreit zum gefährlichen Werkzeug (§ 244 I Nr. 1a 2.Var. StGB)

Recht verkehrt | 21. Mai 2010 — Pfadfinder P freut sich auf das anstehende Pfingstzeltlager. Hierfür benötigt er dringend eine neue Isomatte, die der Discoun…

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Änderung geplant

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 28. Februar 2010 — Es wird eine Änderung des §113 StGB angepeilt: Am 5.3.2010 wird sich der Bundesrat mit einer sächsischen Gesetzesinitiative (Dr…

Gefährliches Werkzeug: OLG Stuttgart: “Gefährliches Werkzeug” erfordert subjektive Komponente

Jurakopf | 11. Mai 2009 — Ein Urteil erreichte mich via Mail, das inhaltlich – zumindest für mich – überraschend ist. Das OLG Stuttgart hat am 5.5.2009 g…

Wertlose historische Auslegung

Jurabilis | 23. August 2008 — Eigentlich ein Jammer, dass eines der Standard-Auslegungsinstrumente immer wertloser wird. Beachtet man zudem die Untauglichkeit…

Taschenmesser als “gefährliches Werkzeug”?

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 28. Juli 2008 — Mit Beschluss vom 3.6.08 - 3 StR 246/07 - qualifiziert der BGH ein Taschenmesser grundsätzlich als gefährliches Werkzeug i.S.…

Wann ist ein Ast ein “Werkzeug”?

Jurakopf | 20. Mai 2010 — Der Klausur-Klassiker schlechthin aus dem Strafrecht lag dem OLG Köln (83 Ss 87/09) vor: Jemand wollte eine andere ausrauben, t…

Blankettstrafgesetze: Blankettstrafgesetze

Jurakopf | 16. Oktober 2008 — In den letzten Tagen habe ich ein Thema wiederholt und vertieft, das zu Recht von Lackner/Kühl als sehr umstritten gilt. Wobei …

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…

Scheizer Taschenmesser ist gefährliches Werkzeug

Anwalt bloggt | 27. März 2012 — Ein Taschenmesser mit einer Klinge von 6cm (sog. Schweizer Offiziersmesser) ist ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 244 StGB. Wi…

BGH zur sexuelle Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug

Anwalt bloggt | 24. April 2006 — BGH, Beschluss vom 08.02.2006 - 2 StR 575/05 Ein Schlüsselbund kann je nach Art der Verwendung ein gefährliches Werkzeug im S…

Beschluss des 3. Strafsenats vom 3.6.2008 - 3 StR 246/07 -