BGH ermöglicht UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen zur Stammkapitalerhöhung
Lichtenrader Notizen | 20. Mai 2011 — Nach der notwendigen Gründung mit Bareinzahlung der Geschäftseinlagen durch die Gesellschafter gemäß § 5a Absatz 2 Satz 2 GmbHG vo…
Sehr viele Fragen rund um die GmbH betreffen immer wieder das Stammkapital und die Kapitalaufbringung bei Gründung einer GmbH. Das Stammkapital der GmbH und die diesbezüglichen Aufbringungs- und Erhaltungsvorschriften sind quasi der Ersatz für die fehlende Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH. Um sich die Haftungsbeschränkung einer GmbH zu “erkaufen”, muss die Gesellschaft mit einem bestimmten Mindest-Anfangsvermögen gegründet werden. Das Stammkapital der GmbH ist eine feste und gesetzlich festgelegte Größe und bestimmt die Summe der Einlagen, die von den Gesellschaftern in Geld oder geldwerten Einlagen erbracht werden müssen. Sobald die Einlagen der Gesellschafter einmal erbracht sind, darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht mehr an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Im Gesellschaftsvertrag müssen die Gründungsgesellschafter der GmbH gem. § 3 Nr. 1 GmbHG die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile vereinbaren, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt. Die Höhe der Einlage bestimmt sich nach der Höhe der Nennbeträge der Geschäftsanteile. Der Regelfall ist Einlageleistung in Geld, d.h. die Einlage in Form anderer Leistungen ist die Ausnahme und muss im Gesellschaftsvertrag extra geregelt werden. Im übrigen müssen Sacheinlagen zur Aufbringung des Stammkapitals geeignet sein.
Folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Kennzahlen bei Gründung einer GmbH:
Mindestbetrag Anmerkungen Stammkapital 25.000 Euro gilt nicht für die UG (haftungsbeschränkt) Nennbetrag eines Geschäftsanteils 1 Euro Geschäftsanteil an der GmbH muss auf volle Euro lauten Mindesteinlage bei Anmeldung zum Handesregister 12.500 Euro Mindesteinlagen in Geld je 1/4 Mindesteinlagen bei Sacheinlagen in voller HöheDas Stammkapital der GmbH beträgt gem. § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 Euro. Dies gilt jedoch nicht für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), für die als Sonderform der GmbH besondere Kapitalvorschriften gelten. Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils beträgt mindestens 1 Euro und muss gem. § 5 Ab…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. August 2010 auf http://blogmbh.de.
Lichtenrader Notizen | 20. Mai 2011 — Nach der notwendigen Gründung mit Bareinzahlung der Geschäftseinlagen durch die Gesellschafter gemäß § 5a Absatz 2 Satz 2 GmbHG vo…
Unternehmensrechtliche Notizen | 28. Mai 2007 — Der in der vergangenen Woche vorgelegte Regierungsentwurf eines MoMiG hat für eine Überraschung gesorgt: Die Ein-Euro-Gesells…
blogmbh.de | 5. Februar 2010 — Am 01.11.2009 jährte sich die bislang größte Reform des GmbH-Rechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 7. April 2008 — Der Gesetzgeber plant derzeit, das GmbH-Recht zu modernisieren [mehr]. Neben einer großen Zahl an Änderungen, soll die sog. U…
Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH | 24. Oktober 2008 — Voraussichtlich am 01.11.2008 soll das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in…
blogmbh.de | 27. April 2011 — Die GmbH gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften, bei denen sich die Machtverteilung grundsätzlich nach den Anteilen der …
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 10. März 2009 — Gundsätzlich werden Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH nach § 48 Abs.1 GmbHG in Versammlungen gefasst. Jedoch eröffnet § 48 …
blogmbh.de | 8. Dezember 2008 — Der Geschäftsführer einer GmbH haftet mit seinem Privatvermögen, wenn er Pflichten gegenüber der Gesellschaft, den Gesellscha…
blogmbh.de | 1. Mai 2009 — Trotz der abweichenden Bezeichnung als Unternehmergesellschaft handelt es sich “nur” um eine Rechtsformvariante der GmbH und …
Eigenkapitalersatzrecht MoMiG (Promotion) | 20. September 2008 — Das MoMiG ermöglicht eine einfachere Gesellschaftsgründung für die GmbH und die Unternehmergesellschaft (UG). So erlaubt §2 Abs.1a…
Möglichkeiten und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen.
Inhalte eines notariellen Gesellschaftsvertrages einer GmbH.
Das Kapital der GmbH und die Bestimmungen zu Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung.
Online Ratgeber für erfolgreiche Existenzgründer, Freiberufler, Kleinunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen, vor allem in den Rechtsformen GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).