Das sollte man als Anwalt schon wissen

In einer Forderungssache erhielt ich heute das Schreiben einer Rechtsanwältin die sich für die Gegenseite meldete.

In der Sache selbst geht es um eine Rechnung für einen im Jahr 2009 gekauften Fernseher bei dem keinerlei Mängel o.ä aufgetreten sind. Nach fünffacher (!) Mahnung wurde die Sache dann an uns zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Besagte Rechtsanwältin führt in ihrem Schreiben über fast schon eine halbe Seite aus, wieso die Forderung gegen ihre Mandantschaft nicht mehr besteht. Hauptargument ist die ihrer Meinung nach eingetretene Verjährung.

Wie sie auf diese Idee kommt ist mir völlig schleierhaft. Die Forderung stammt aus dem Jahr 2009, wurde mehrfach angemahnt und die Schuldnerin selbst leistete bereits zwei Anzahlungen, die letzte davon im Mai 2010.

Aus Kullanz wäre man aber bereit sich zu vergleichen. Selbstverständlich auf einen Betrag, der der ursprünglichen Forderungshöhe nicht einmal nahe kommt. Aber man müsste ja eigentlich gar nicht mehr leisten wegen der Verjährung, dass sei nur ein überaus gutgemeintes Entgegenkommen der Gegenseite. Verzugszinsen oder Inkassokosten werden selbstverständlich auch nicht übernommen, man befinde sich ja auch nicht im Verzug, so dass hierfür auch kein Verzugsschaden geltend gemacht werden könne.

Um ehrlich zu sein habe ich gute Lust bei der Anwaltskammer anzurufen und zu fragen ob die Dame überhaupt eine Zulassung zur Anwaltschaft besitzt. Zumindest solche grundlegenden Dinge wie Verjährung die bereits im ersten Semester an der Uni gelehr…

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Themen: Rechtsanwälte , Verzug , Bunt , Verjährung , Unverschämtheit , Kullanz

Erschienen 14. Februar 2011 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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