Das soll das BKA dürfen

Patrick Breyer hat die für das Bundeskriminalamt vorgesehenen Befugnisse in Klartext übertragen:

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

1. Persönliche Daten sammeln 2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben) 3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen 4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a. - der Person Fingerabdrücke abnehmen, - der Person Handflächenabdrücke abnehmen, - Foto der Person aufnehmen, - Videoaufzeichnung der Person aufnehmen, - äußere körperliche Merkmale der Person feststellen, - Messungen an der Person vornehmen, - die Stimme der Person aufzeichnen. 5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen) 6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter - langfristige Observation von Personen - geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen - sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen - Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen 7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben 8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung) 9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen 10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen 11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten 12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten 13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay 14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“) 15. Platzverweise erteilen 16. Personen in Gew…

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Themen: Bka , Bundeskriminalamt , Patrick Breyer

Erschienen 21. April 2008 auf http://www.lawblog.de.

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