Das Singen ist frei
am 21.11.2007 von JuracityBlogWas die ein oder andere Burschenschaft bei ihren Zusammenkünften so singt, muss nicht jedermanns Sache sein und auch die gesangliche Qualität mag mancherorts zu wünschen übrig lassen, wenn in bierseeliger Laune etwa …
Das Singen ist frei
blog ::: medienrecht-informationen / Was die ein oder andere Burschenschaft bei ihren Zusammenkünften so singt, muss nicht jedermanns Sache sein und auch die gesangliche Qualität mag mancherorts zu wünschen übrig lassen, wenn in bierseeliger Laune etwa das Deutschlan…
AG Köln: Absingen von Studentenhymnen verletzt keine Urheberrechte
Telemedicus / Leitsätze, wie sie das Leben schreibt: Das Singen von Liedern beim Kommerz einer studentischen Verbindung, insbesondere auch des Deutschlandliedes, verletzt keine Urheberrechte. Der Leitsatz gehört zu einem Urteil des AG Köln: Eine Burschen…
Stiftungskommers-Gröhlen ist nicht Darbieten
Archivalia (Archivrecht) / Das Singen von Liedern beim Kommers einer studentischen Verbindung, insbesondere auch des Deutschlandliedes, verletzt keine Urheberrechte. Dem Amtsgericht Köln http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2007/137_C_293_07urteil20070927.html mag entgan…
Gemeinsames Singen, das Urheberrecht und die Gema
Blickpunkt Recht & Steuern / Gemeinsames Singen auf einer geselligen Veranstaltung verletzt keine an dem Lied eventuell bestehenden Urheberrechte und ist damit auch “Gema-frei”. In einem jetzt vom AG Köln entschiedenen Fall begnügte sich dass Gericht nicht…
Darf man Lieder singen ?
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Mit dieser Frage hatte sich das AG Köln auseinanderzusetzen. Eine studentische Vereinigung hatte auf ihrem Treffen - bei dem aber auch Nichtmitglieder anwesend waren - unter Klavierbegleitung unter anderem das Deutschlandlied gesungen. Die Klägeri…
AG Köln: Burschen heraus! - Das Singen von Liedern zum eigenen Werkgenuss, (hier insbesondere auch des Deutschlandliedes zum Kommers einer Studentenverbindung), verletzt keine Urheberrechte.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren stellt keine Darbietung im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG dar und ist urheberrechtsfrei. <br><br> 2. Allein die Anwesenheit von Dritten (hier: von Nichtmitgliedern im Rahmen e…
Entscheidungen, auf die wir gewartet haben
ElbeBlawg / Das Singen von Liedern, insbesondere auch des Deutschlandliedes, beim Kommers einer studentischen Verbindung verletzt keine Urheberrechte. Das AG Köln hat entschieden (Az. Urteil vom 27.09.2007, Az. 137 C 293/07)…
