Das neue Ärzte-Bewertungsportal “Weiße Liste”

Es ist soweit: Das neue Ärzte-Bewertungsportal “Weiße Liste” ist nun online (Spiegel und Zeit berichten dazu). Das Bewertungsportal wird dabei nicht von irgendwem, sondern u.a. von AOK und Barmer GEK betrieben, was natürlich im Umkehrschluss auch bedeutet, dass da eine Menge an Krankenkassenpatienten angesprochen wird, damit diese die Ärzte bewerten. Ärzte werden sich erwartungsgemäß nicht nur über das Angebot freuen, aber Ignorieren ist auch keine Hilfe. An dieser Stelle einige Hinweise dazu. Folgendes ist erst einmal festzustellen:

Die Webseite ist durchdacht und keineswegs “offen”. Wer dort bewerten möchte, muss sich erst registrieren und dabei seine Versichertennummer als “Legitimation” angeben. Durch diese eindeutige Identifikation werden Patienten sicherlich zu etwas mehr Verantwortung bei Ihren Bewertungen angehalten, zum anderen sind doppelte Bewertungen ausgeschlossen und “Fake-Bewertungen” (insbesondere im Rahmen des Astroturfing) erheblich erschwert. Die Bewertungen werden nicht sofort angezeigt, sondern erst, wenn insgesamt 10 Bewertungen vorhanden sind! Das heisst im Umkehrschluss, es kann “von heute auf morgen” passieren, dass plötzlich eine Vielzahl (kritischer) Bewertungen zu sehen sind. Auch wenn hier Krankenkassen im Hintergrund fungieren, gelten die üblichen Regeln, das heisst: “Fake-Bewertungen” können gegen Berufsrechtliche- und Wettbewerbsrechtliche Regeln verstossen. Ärzte können die Bewertungen kommentieren - dabei ist aber strikt die Schweigepflicht zu beachten, also z.B. eine Bewertung nicht mit Informationen aus Patientengesprächen kommentieren. Bei Schmähkritiken und falschen Tatsachenbehauptungen stehen die üblichen juristischen Mittel zur Verfügung. Jedenfalls sollten Ärzte das Portal keineswegs ignorieren, sondern aktiv beobachten und ggfs. auch den eigenen Eintrag pflegen: Dies nicht nur, weil negative Bewertungen Eindruck auf potentielle neue Patienten haben. Fraglich ist auch, wie z.B. die Krankenkassen mit Informationen umgehen, die… » Vollständiger Artikel
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Themen: Rechtsanwalt , It-recht , Bewertung , Bewertungsportal , Qype
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 6. Mai 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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