Das Referendum über die Reform der türkischen Verfassung
In diesen Tagen steht die Türkei vor einem wichtigen Ereignis. Am 12.09.2010 stimmt das über die Annahme einer Verfassungsreform ab, die die Türkei spaltet. Auf der einen Seite stehen die
Befürworter der Reform, die durch Erdoğans Regierungspartei AKP auf den Weg gebracht wurde, auf der anderen natürlich die Gegner,
zumeist säkuläre Kreise. In Anlehnung an die auf den Stimmzetteln vorgesehenen Abstimmungsmöglichkeiten werden die Lager symbolisiert
durch ein "EVET" was JA bedeutet, und ein "HAYIR" – also NEIN für die Gegner der Reform. Die Widersacher der Verfassungsänderungen
befürchten eine schleichende Islamisierung des Staates durch verschiedene Regelungen, insbesondere durch eine Auflösung der
Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung.
Andere hingegen können sich mit einigen der Änderungen anfreunden, lehnen jedoch andere ab. Diese kritisieren, dass man nur mit "Ja"
oder "Nein" über das Gesamtpaket abstimmen kann, ohne eine Auswahlmöglichkeit zu haben.
Diese Zweiteilung des Volkes lässt die Wirtschaft und die Finanzmärkte um die politische Stabilität fürchten. Auch das eine oder
andere Unternehmen wird sich die Frage stellen, ob sein Engagement in der Türkei der richtige Schritt war. Manche könnten sich sogar
von einem solchen, in der Vergangenheit geplanten Schritt abhalten lassen, da sie nicht wissen was kommt.
Wenngleich dieses Thema in der Türkei in den letzten Monaten ausgiebig diskutiert wurde, sind die damit zusammenhängenden Fragen in
den deutschsprachigen Medien, trotz reger in den vergangenen Tagen, aus meiner Sicht zu kurz gekommen. Insbesondere habe ich
eine klare und objektive Darstellung dessen vermisst, was denn nun nach den Plänen der türkischen Regierung Inhalt der
Verfassungsreform ist.
Damit sich jeder zumindest ein Bild über den Umfang und die Art der Änderungen ein Bild machen kann, möchte ich daher die
vorgeschlagenen Änderungen kurz und wertungsfrei skizzieren.
1. Erweiterung der Rechte des Einzelnen
Die Verfassungsänderung soll dem einzelnen Bürger auch ermöglichen, selber d. h. individuell Klage beim Verfassungsgericht zu
erheben.
Der Schutz des Kindes insbesondere der Schutz vor Missbrauch soll besonders geregelt werden. Insbesondere soll hier das Recht auf
Umgang mit den Eltern garantiert werden. Dieses Recht kann nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind nicht ausreichend gepflegt
bzw. umsorgt wird.
Eine neue Regelung enthält auch der Gleichheitsgrundsatz. Diese Regelung beinhaltet zur Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes die
Pflicht, Kinder, ältere Menschen, körperlich und geistig Behinderte sowie Frauen “positiv zu diskriminieren” (pozitif ayrımcılık).
Das bedeutet, dass die eben erwähnten Gruppen in bestimmten Situationen bevorzugt werden sollen, um so die Gleichheit alle Gruppen
garantieren zu können.
Auch …
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