Das Recht verkrüppelter Mobilgeräte

CK - Washington.   Glaubt man amerikanischer Apple-Werbung, kann das iPhone Griffel, Schreibblock, Plattenspieler, Fernseher, Kompass, Landkarte und auch den Rechner ersetzen. Schnell merkt der Kunde jedoch, dass Apple nicht nur den Zugang zu Büchern zensiert, sondern auch die normalen, vorhandenen PC-Funktionen versteckt. Nützliche Programme, ein DOS-Fenster oder Terminal und Rettungswerkzeuge kann der Kunde mit Zusatzsoftware wie QuickPWN, Cydia und yellowsn0w einrichten. Jedoch nimmt Apple Änderungen vor, um solche Software von Konkurrenten unbrauchbar zu machen. Zudem greift Apple solche Software im Copyright Office rechtlich an - wie ein Autohersteller, der seinem Kunden Aufkleber oder Felgenwechsel verbieten will. Die Electronic Frontier Foundation hatte das Amt darüber aufgeklärt, dass solche Software unter die Ausnahmen des DMCA fällt, der auf Geheiß der allmächtigen Film- und Musikverbände den technischen Fortschritt in einen rechtliche Zwinger befiehlt, um die Monopole der Musik- und Filmverwerter zu schützen. Ihre kurzlebigen Produkte werden für Zeiträume geschützt, die ein Menschenleben weit überschreiten, während die Technik auf einen Urstand zurückgeschraubt werden soll, wie auch der als innovativ ge…

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Themen: Iphone , Apple , Riaa , Electronic Frontier Foundation , Mpaa , German American Law

Erschienen 25. Mai 2009 auf http://anwalt.us.

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