Das passt irgendwie zur Guttenberg-Diskussion: Es gibt keinen Marktführer bei Ghostwritern, sagt das OLG Düsseldorf

Wie wenn das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf gewartet hätte: Just an dem Tag, an dem die Plagiatsvorwürfe gegen den Verteidigungsminister (Derzeit-Nicht-Doktor) zu Guttenberg ruchbar wurden, veröffentlichte das Gericht eine Pressemeldung, wonach ein Ghostwriter sich nicht darauf berufen darf, "Marktführer des wissenschaftlichen Ghostwritings" zu sein, da dies eine verbotene Dienstleistung sei: "Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem Unterlassungsverfahren entschieden, dass ein beklagter Ghostwriter auf seiner Internetseite nicht damit werben darf, er sei „einer der Marktführer“ im Bereich des wissenschaftlichen Ghostwritings. Der Beklagte hatte sich auf seiner Internetseite als einer der Marktführer des wissenschaftlichen Ghostwritings präsentiert. So verlangt er je nach Umfang etwa für eine Dissertation zwischen 10.000 Euro und 20.000 Euro. Auf seiner Internetseite hatte der Beklagte ferner darauf hingewiesen, dass das Angebot sich nur auf wissenschaftliche Texte für Übungszwecke beziehe, die erstellten Arbeiten nicht als eigene Prüfungsleistung bei einer Hochschule eingereicht werden dürften. Der Kläger, ebenfalls Ghostwriter, der auch die Erstellung anderer wissenschaftlicher Texte für Unternehmen und Institutionen anbietet, ist gegen die Behauptung vorgegangen, der Beklagte sei Marktführer. Der Beklagte gehöre weder nach Umsatz noch nach seinem Angebot zur Spitzengruppe. Das Landgericht Wuppertal hatte den Unterlassungsantrag am 06.07.2010 zurückgewiesen (Aktenzeichen 11 O 49/10). Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat auf die Berufung des Klägers am 08.02.2011 dem Beklagten untersagt, mit der Behauptung zu werben, er sei Marktführer. Der Beklagte könne schon deshalb nicht zu den Marktführern des wissenschaftlichen Ghostwritings gehören, weil er ausschließlich verbotene Dienstleistungen, Abschlussarbeite…

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Themen: Unterlassung , Dissertation , Unlauterer Wettbewerb , Guttenberg

Erschienen 18. Februar 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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