Das Pack schließt den Teufelspakt

In der vergangenen Woche hatte ich hier den Irrsinn der Kronzeugenregelung anhand des Falls Zschäpe dargestellt. Sicher, der Beitrag war pointiert und in der von mir dargestellten Konsequenz übertrieben. Aber so weit weg von der Realität war ich dann wohl doch nicht, wie ich am Samstag in der Süddeutsche Zeitung lese:

Der Rechtsanwalt [Bönhardts damaliger Verteidiger Gerd Thaut - crh] erinnert sich, wie „kurze Zeit nach dem Verschwinden“ der drei Neonazis ein Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes in seiner Kanzlei in Gera erschienen sei.

Der Beamte [des thüringischen Verfassungsschutz’ - crh] offerierte demnach im Auftrag des damaligen Amtschefs Helmut Roewer einen Deal: Sollten sich die drei Flüchtigen freiwillig stellen, könnten sie mit einer Strafmilderung rechnen - sie würden nur wegen Sprengstoffbesitzes angeklagt werden und nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Als „Deal mit dem Verfassungsschutz“ wird das Ganze be-/überschrieben. Ich halte es für einen Pakt mir dem Teufel.

Damit der Irrsinn ganz deutlich wird - Der Verfassungsschutz (sic!) verspricht einen Rabatt: Anklage nur wegen Sprengstoffbesitzes; nach § 40 SprengG liegt die Strafuntergrenze bei einer Geldstrafe. Die „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ ist ein Verbrechen, das mit der Mindeststrafe von 1 Jahr bis maximal 10 Jahren bestraft wird.

Da macht noch nicht einmal die Staatsanwaltschaft mit, wie die Süddeutsche berichtet. Aber nicht, weil sie das für ein un…

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Themen: Staatsanwaltschaft
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 5. Dezember 2011 auf http://www.mikado-fahndung.de.

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kanzlei-hoenig.de | 5. Dezember 2011 — In der vergangenen Woche hatte ich hier den Irrsinn der Kronzeugenregelung anhand des Falls Zschäpe dargestellt. Sicher, der …

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