Das neue Unterhaltsrecht 2008: Notar muss beurkunden
am 05.06.2008 von familienrecht-muenchen.info
Bis 31.12.2007 konnten Eheleute während der Ehe oder oder während des Scheidungsverfahrens schriftlich oder mündlich Vereinbarungen über den Unterhalt für die Zeit nach der Ehe treffen. Dies ist nun anders.
Ab 01.01.2008 muss nach § 1585c BGB n.F. eine solche Vereinbarung, welche den Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung regelt, notariell beurkundet werden um rechtlich wirksam zu sein.
Eine Vereinbarung …
Unterhaltsrecht ab 2007
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Unterhalt: Keine Befristung nachehelichen Unterhalts bei drohender Gesundheitsverschlechterung des Unterhaltsberechtigten
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Unterhaltsrecht 2008: Die neue Eigenverantwortung
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5A_513/2007: kein nachehelicher Unterhalt (Eigenversorgung)
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BGH will Mütter bei Unterhaltsrecht nicht überfordern
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