Das neue Unterhaltsrecht
am 10.01.2008 von Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles
Das neue Unterhaltsrecht ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten und verfolgt im Wesentlichen drei Ziele.
1. Förderung des Kindeswohls
2. Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung
3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts
Hiermit sollte vor allem eine Anpassung des Rechts an die familiäre und gesellschaftliche Entwicklung erfolgen (Stichwort: „Patchwork-Familien“).
I. Förderung des Kindeswohls
1. Geänderte Rangfolge (§ 1609 BGB)
Aufgrund besonderer Schutzbedürftigkeit der Kinder ist die Stärkung des Kindeswohls ein Hauptanliegen der Unterhaltsreform. Besonders deutlich wird dies bei Vorliegen eines Mangelfalls. Bisher stand das minderjährige Kind zwar auf erstem Rang, mit ihm aber auch die geschiedenen und neuen Ehepartner. Nach neuer Rechtslage haben die Kinder Vorrang vor allen anderen; Kinder können ja auch nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen. Im zweiten Rang stehen alle Elternteile, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Ebenso schutzwürdig und damit auf dem zweiten Rang, sind Ehegatten bei langer Ehedauer vor dem Hintergrund, dass hier über Jahre hinweg Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist. Dieses Vertrauen bedarf auch nach der Scheidung noch eines besonderen Schutzes. Der geschiedene Ehegatte, der nur verhältnismäßig kurz verheiratet war und keine Kinder betreut, ist demgegenüber weniger schutzbedürftig und findet sich nun im dritten Rang wieder.
An dem Grundsatz der vollen Rangpriorität hat sich auch nach der Reform nichts geändert. Das verfügbare Einkommen wird also auch in Zukunft zunächst auf erster Rangstufe verteilt. Nur wenn danach noch Einkommen verfügbar ist, kommt die zweite Rangstufe zum Zuge.
2. Vereinheitlichung des Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
Bisher wurde unterschieden …
Das neue Unterhaltsrecht 2008: Teil 2 - Unterhalt wegen Betreuung eines gemeinsames Kindes
familienrecht-muenchen.info / Die Reform des Unterhaltsrechts war schon lange geplant. Zum 0.1.01.2008 ist das Unterhaltsrecht schließlich nach langem hin und her geändert worden. Was sich alles für Unterhaltsschuldner und Berechtigte ändert, lesen Sie im…
Zumutbare Tätigkeit
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das seit dem 01.01.2008 geltende neue Unterhaltsrecht sieht beim nachehelichen Ehegattenunterhalt - also dem Unterhalt, den ein Ex-Partner nach rechtskräftiger Scheidung an den anderen gegebenenfalls noch zu zahlen hat, den Grundsatz der Eigenverant…
Das neue Unterhaltsrecht 2008: Teil 1 - Kinder zuerst
familienrecht-muenchen.info / Hamburg (ots) - Zum 1. Januar 2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Von der Reform profitieren vor allem Kinder, die bei einer Trennung der Eltern besonders schutzbedürftig sind. Ehegatten müssen sich hingegen auf mehr Eige…
Familienrecht: Ein unbekannter Anspruch: Unterhalt für nicht verheiratete Eltern
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Durch die Verschiebung der Unterhaltsreform ist ein Rechtsanspruch ins öffentliche Interesse gerückt, der weitgehend unbekannt ist: Der Unterhaltsanspruch für Elternteile, die Kinder betreuen, mit dem anderen Elternteil aber nicht verheiratet sind…
Das neue Unterhaltsrecht 2008: Urteil OLG Düsseldorf 09.05.2008
familienrecht-muenchen.info / Das OLG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil zum neuen Unterhaltsrecht entschieden: Dem alleinerziehenden Ehepartner mit 2 Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar (hier: 5 Stunden täglich) – Kinderbetreuungsplä…
Neues Unterhaltsrecht 2008 - OLG Düsseldorf: Alleinerziehende mit 2 Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar
familienrecht-muenchen.info / Der zweite Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 9. Mai 2008 entschieden, dass es einem alleinerziehenden geschiedenen Ehepartner, der zwei Kinder im Grundschulalter betreut, auch nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nur z…
Betreuungsunterhalt nach neuem Unterhaltsrecht
Rechtsanwalt News / Das OLG Celle hat mit Urteil vom 07.02.2008 - Az: 17 UF 203/07 - zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Bedingungen Betreuungsunterhalt wegen der Betreuung eines über drei Jahre alten Kindes verlangt werden kann. Durch die Neuregelung des…
Das Neue Unterhaltsrecht 2008: Urteil OLG Celle - Betreuungsunterhalt § 1570 I BGB n.F.
familienrecht-muenchen.info / Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 07.02.2008 (Az. 17 UF 203/07) entschieden: Der Elternteil, der ab dem 1. 1. 2008 wegen Betreuung eines über drei Jahre alten Kindes Unterhalt gem. § 1570 BGB begehrt, muss im Einzelnen darlegen und unte…
