Das neue Gendiagnostikgesetz und das Fragerecht bei Behinderung

Am 24.4.2009 hat der Bundestag das Gendiagnostikgesetz verabschiedet. In der Gesetzesbegründung zum Gendiagnostikgesetz wird eine veraltete Entscheidung des Bundearbeitsgerichts zur Frage, ob ein Arbeitnehmer Behinderungen mit Blick auf seine zukünftige Tätigkeit offenbaren muss, zitiert. Die Zitierung einer veralteten Entscheidung zum Fragerecht des Arbeitgeber bzw. der Auskunftspflicht des Bewerbers ist in diesem Zusammenhang unglücklich, man kann nur hoffen, dass das nicht die Linie des Gendiagnos…

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Themen: Bundestag , Einstellung.de

Erschienen 27. April 2009 auf http://blog.juracity.de.

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