Das neue Elterngeldgesetz - Welche Kinder sind politisch erwünscht?

"Historische Entscheidung für Eltern und Kinder", so titelt die offizielle PM der Bundesregierung. Weiter lesen wir dort: "Für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder wird Elterngeld gezahlt. Zwölf Monate erhalten Eltern 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteiles, höchstens 1.800 Euro. Zwei zusätzliche Partnermonate geben insbesondere Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen. Alleinerziehende erhalten Elterngeld volle 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben. Generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug: Die Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden." Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Aha. Im Vergleich mit der derzeit noch geltenden Regelung des § 3 Bundeserziehungsgeldgesetz fällt auf, dass das neue Elterngeldgesetz für Menschen ohne Einkommen eine deutliche Schlechterstellung beinhaltet: Nach der geltenden Regelung gibt es für 24 Monate 300 Euro. Nach der Neuregelung höchstens 14 Monate 300 Euro. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat sich wi…

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Themen: Bundesregierung , Elternzeit , Elterngeld , Elterngeldgesetz

Erschienen 29. September 2006 auf http://www.arbeitsrechtblog.de.

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