Erstes partiarisches Darlehen in schariakonformer Fassung entwickelt
Bank- und Kapitalmarktrecht | 24. Oktober 2011 — Wir haben von der BaFin die Mitteilung erhalten, dass die schariakonforme Variante unseres partiarischen Darlehens nicht beanstand…
Manchmal ist man einfach nur erstaunt über die Dreistigkeit von Vermögensvermittlern. Einer 72jährigen Rentnerin – im folgenden “omi” - wird ein nachrangig partiarisches Darlehen für eine Firma die Sie nicht kennt als tolle Anlage verkauft. Ich habe schon erhebliche Zweifel, ob die Renterin auch nur in Ansätzen registriert hat, was ihr da eigentlich angedreht wurde. Aber was ist ein nachrangig partiarisches Darlehen ?
Ein partiarisches Darlehen (das Wort ist schon schwierig auszusprechen) ist eine Sonderform des Darlehens gemäß § 488 BGB. Die Besonderheit liegt in der Art des Darlehens, dass eine Art “Wette” enthält. Der Darlehensgeber – hier unsere Omi – gewährt einem Unternehmen ein Darlehen. Das Unternehmen verpflichtet sich das Darlehen zurückzuzahlen. Der Gag liegt nun in der Art des “Mehrwertes”. Der Mehrwert ist nämlich die Beteiligung am Unternehmensgewinn. Macht das Unternehmen also Gewinne, bekommt Omi was davon ab, macht es Verluste (das ist eine der wichtigen Unterscheidungen des partiarischen Darlehens) bekommt Omi nix, muss aber auch nicht für die Verluste haften. Oft werden diese Gewinnbeteiligungen noch mit einem “garantierten Zinssatz” vermischt, um den Verkauf anzukurbeln, dann wird eine Mindestverzinsung garantiert, die man “auf jeden Fall” bekommt. Und dazu noch die Gewinnbeteiligung.
Das sind ja gleich zwei Geschenke auf einmal.
Aber wie bei der Kinderüberraschung steckt auch hier in jedem dritten Ei was besonderes drinnen. Und hier gleich doppelt. Einmal ist die Frage des “Gewinns” relevant. Aus Film und Fernsehen ist bekannt, dass “wer das Geld gibt, auch bestimmen kann“. Nicht so beim nachrangig partiarischen Darlehen, der Geldgeber hat keine Einfluss auf die Verwendung des Geldes, ebensowenig wie auf die Ermittlung des Gewinns, mit den richtigen bilanztechnischen Tricks muss kein Gewinn bei der Gesellschaft entstehen. Und der Darlehensgeber – also Omi – hat keinerlei Einfluss darauf.
Und als Sahnehäubchen kommt das “nachrangige” Darlehen.
Unsere Omi fragt sich nun, was das denn nun wieder ist ?
Nachrangig bedeutet, dass das Darlehen im Falle der Insolvenz erst dann zurückgezahlt werden muss, wenn alle anderen Gläubiger (mit Ausnahme des Eigenkapitals) befriedigt sind. Faktisch bedeutet dies, dass sich der Darlehensgeber “hinten” anstellen muss, im Falle der Insolvenz halten alle anderen vor Ihm die Hand auf (sprich Banken, Arbeitnehmer etc.pp). Erst wenn ALLE dieser Gläubiger Ihr GESAMTES Geld, was das Unternehmen ihnen schuldet, bekommen haben, darf ein Euro aus dem Darlehen an unsere Omi zurückgezahlt werden. Da eine Insolvenz immer dann erfolgt, wenn das Unternehmen KEIN Geld mehr hat, bedeutet dies in 99,9% aller Fälle, dass das Geld von Omi in der Insolvenz des Unternehmens weg ist und kein müder Cent zurückgezahlt wird, auch nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
In kurzen Worten zusamme…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. November 2011 auf http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress.
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Mario Adorf in Kir Royal - als Generaldirektor Heinrich Haffenloher ich scheiss dich zu mit meinem geld!!!***.................. ;-)
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