Alle Blogs » Das “MS Windows-Software Naturgesetz”

Das “MS Windows-Software Naturgesetz”

am 22.08.2006 von smartnuts

Für eine beliebige zu erfüllende Aufgabe wird mit bemerkenswerter Kreativität immer nur das teuerste Programm das für diese Aufgabe als geeignet erscheint als …

Das “MS Windows-Software Naturgesetz”

smartnuts / Für eine beliebig zu erfüllende Aufgabe wird mit bemerkenswerter Kreativität immer nur das teuerste Programm, welches für diese Aufgabe als geeignet erscheint, als Schwarzkopie organisiert - völlig unabhängig von der Qualität der Software. ...

ct Helper

Jurabilis / Diese nützliche Programmsammlung sollte jeder IT-Samariter kennen:Mit den richtigen Werkzeugen bestehen beste Chancen, den bockenden PC eines Freundes wieder zurechtzuflicken. Ob Schad-Software, eine schlecht programmierte Anwendung oder das Be

Software - Umsatzsteuer und Nutzungsrechte

maas_rechtsanwälte / Mit jüngeren Gerichtsentscheidungen zur Zulässigkeit des Handels mit “gebrauchter” Software hat dieses Marktsegment erheblich an Fahrt aufgenommen. Unabhängig von der Frage ob gebraucht oder neu - es taucht immer wieder die

Software zum Korrigieren von Klausuren

Handakte WebLAWg / Zwei Berliner Software-Tüftler haben ein Programm entwickelt, das Klausuren konzipiert und auch automatisch korrigiert. Mit dem Programm “Klaus” lassen sich nach Worten der Erfinder alle Arbeitsschritte einer Klausur vereinfachen. Quell

Gogglemail als Laufwerk

Jurakopf / Wer zwischendurch mal was Online Speichern will, kann auf Goggle-Mail zurückgreifen. Da es dort mehrere Gigabyte umsonst als Speicherplatz gibt, ist das auch recht attraktiv - mit der richtigen Software. Wer die kostenlose Software “Gogglemail

Google Pack

Weblawg.de / Google bietet mit dem Google Pack eine Sammlung von freier Software an, darunter befinden sich Funktionen und Programme wie Google Toolbar for Internet Explorer bzw. Mozilla Firefox with Google Toolbar, Ad-Aware SE Personal und Adobe Reader 7. Der Um

19.11.2007: Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit des freien Kopierens, des Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens der Software und des Quelltextes. Dies bedeutet aber nicht, dass Open Source Software frei von Rechten ist. Vi

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Michael Bunzel

whispering 'bout law, technology and something between

» smartnuts

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »