Bundesregierung verabschiedet Entwurf eines Mediationsgesetzes
Jurabilis | 13. Januar 2011 — Das Bundeskabinett hat am 12. Januar einen vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung der Med…
A. Problem und Ziel
Wesentliches Ziel des Entwurfs ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Bislang sind die verschiedenen Formen der Mediation weitgehend ungeregelt, nämlich die unabhängig von einem Gerichtsverfahren durchgeführte Mediation (außergerichtliche Mediation), die während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts durchgeführte Mediation (gerichtsnahe Mediation) und die während eines Gerichtsverfahrens von einem nicht entscheidungsbefugten Richter durchgeführte Mediation (gerichtsinterne Mediation). Für die gerichtsinterne Mediation soll eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3) – Mediations-RL – bis zum 20. Mai 2011 in deutsches Recht umzusetzen.
B. Lösung
Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert. Zudem werden bestimmte Mindestanforderungen an Mediatorinnen und Mediatoren gesetzlich geregelt. Des Weiteren werden wissenschaftlich begleitete Modellprojekte an den Gerichten ermöglicht, um festzustellen, ob und in welchem Umfang es bei der Durchführung einer mit staatlicher Unterstützung geförderten außergerichtlichen Mediation in Familiensachen Einspareffekte im Bereich der Prozesskostenhilfe gibt. Schließlich wird die Möglichkeit einer Verweisung aus dem gerichtlichen Verfahren in die Mediation oder in ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung erweitert und die gerichtsinterne Mediation in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über das …
» Vollständiger ArtikelJurabilis | 13. Januar 2011 — Das Bundeskabinett hat am 12. Januar einen vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung der Med…
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Rechtschaftswirt | 6. Juni 2009 — Viel Kritik wird in einem Artikel der NRHZ an gerichtsinterner Mediation geübt. Hauptkritikpunkte: Mediierende Richter halten sich…
Häufig lässt sich Streit außerhalb der Gerichte beilegen. Die Bundesregierung hat hierzu einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Er soll die Mediation und andere Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Auseinandersetzungen fördern.
Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (letzte Aktualisierung: 12.01.2011) Das Bundesjustizministerium hat am 05.08.2010 den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes (Bearbeitungssstand: 04.08.2010, pdf-Datei, Quelle: BMJ) an Länder und Verbände versand