Das Märchen vom UN-Sozialpakt

Gegner von Studiengebühren argumentieren allzu häufig am Thema vorbei, indem sie den UN-Sozialpakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zur Unwirksamkeit von Studiengebühren heranziehen. Diese leidige Diskussion hat das OVG Münster nun hoffentlich endgültig beendet:

In der mündlichen Urteilsbegründung führte das OVG aus, dass das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz die Universität zur Erhebung von Studienbeiträgen berechtige. Höherrangiges Recht stehe dieser Regelung nicht entgegen. Das gelte vor allem für den UN-Sozialpakt. Dieser Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalte zwar eine Vertragsbestimmung über den unentgeltlichen Zugang zum Hochschulunterricht, auch habe die Bundesrepublik dem Pakt durch Gesetz zugestimmt. Gleichwohl sei die Vertragsbestimmung weder darauf angele…

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Themen: Studium , Ovg , Un-sozialpakt

Erschienen 10. Oktober 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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