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Das LG Krefeld zum fliegenden Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

am 16.11.2007 von LBR-Blog

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass manche Amtsgerichte oft keine Lust oder Zeit haben, sich mit Spezialmaterien wie Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen dazu noch im Internet zu beschäftigen. (Wettbewerbssachen sind gottseidank per Gesetz gem. § 13 Abs. 1 UWG unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen).Nicht selten wird dann versucht, dem Kläger mit seltsamen Mindermeinungen oder selbst erfundenen Theorien das Leben schwer zu machen (Bei Streitwerten von bis zu 600,00 € kann es sogar passieren, dass gar nicht erst versucht wird, Fehlurteile noch irgendwie vernünftig zu rechtfertigen, da Rechtsmittel hiergegen ohnehin nicht möglich sind.)So kommt es vor, dass der Amtsrichterin nicht das Gesetz zur Rechtsfindung dient, sondern dümmliche Stammtischparolen aus ihrem Bekanntenkreis.Gerne genommen wird auch zum Beispiel im Urheberrecht die Streitwertherabsetzung auf Beträge, von dem das Amtsgericht davon ausgeht, dass den Beteiligten dadurch die Lust schon irgendwie vergeht, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen.Die neuste Mode entwickelt sich anscheinend dahin, sich bei Rechtsverletzungen im Internet als örtlich unzuständig zu erklären, obwohl der § 32 ZPO den so genannten fliegenden Gerichtsstand eröffnen würde, da dies sonst willkürlich und verfassungswidrig sei.Diesem Trend wirkt nun das Landgericht Krefeld mit seinem Urteil vom 14.09.2007 (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2007, Az.: 1 S 32/07) entgegen.Es ging um persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichungen im Internet, die das Amtsgericht zwar grundsätzlich für rechtswidrig sich jedoch selbst nicht für örtlich zuständig hielt.Hierzu das Landgericht Krefeld:Falsch ist es nach Auffassung der Kammer daher, für die Fälle einer durch das Internet begangenen unerlaubten Handlung, bei denen der Geschädigte eine konkrete Kenntnisnahme durch einen …

LG Krefeld: Fliegender Gerichtsstand - Für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen (Internetseite) im Internet ist darauf abzustellen, ob sich die Verletzungshandlung im Bezirk des angerufenen Gerichts bestimmungsgem

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Es ist zu weitgehend anzunehmen, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall. Einer uferlosen Ausdehnung des sog. fliegenden Gerichtsstandes im…

Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

kielanwalt.de / Das Landgericht Krefeld hat kürzlich in einer Berufungsentscheidung (Urteil vom 14.09.2007 - 1 S 32/07) die Diskussion um die praxisrelevante Frage des zuständigen Gerichts bei im Internet begangenen unerlaubten Handlun…

LG Mosbach: Fliegender Gerichtstand im Internet! Oder nicht? - Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist bei Rechtsverletzung im Internet nicht schon deshalb gegeben, weil eine Internetseite auch im Bezirk des angerufenen Ge

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist bei Rechtsverletzung im Internet nicht schon deshalb gegeben, weil eine Internetseite auch im Bezirk des angerufenen Gerichts bestimmungsgemäß aufgerufen werden kann. <br>…

(nicht ganz) fliegender Gerichtsstand

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / In Internetsachen - also in Urheber- oder Wettbewerbssachen, die im Internet spielen - gilt der so genannte “fliegende Gerichtsstand”: das Gericht ist zuständig, in dessen Bezirk die beanstandete Internetseite “bestimmungsgemäß a…

AG Krefeld: Zuständiges Gericht bei Internetverletzungen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Krefeld (Urt. v. 14.02.2007 - Az.: 4 C 305/06) hat entschieden, dass die bloße Abrufbarkeit einer Internetseite nicht ausreicht, um die Zuständigkeit eines Gerichts zu begründen.Das angerufene Gericht ist örtlich nicht zuständig. Eine Zus…

Fliegender Gerichtstand im Internet! Oder nicht?

Handakte WebLAWg / Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist bei Rechtsverletzung im Internet nicht schon deshalb gegeben, weil eine Internetseite auch im Bezirk des angerufenen Gerichts bestimmungsgemäß aufgerufen werden kann. Für die Annahme…

LG Berlin zum “fliegenden Gerichtsstand”

Recht Medial / Auf eine interessante Entscheidung, jedoch bereits aus Dezember 2007, weißt der Kollege Dr. Bahr hin. Danach hat das Landgericht Berlin betreffend dem in einem Verfahren betreffend einer Stadtplanabmahnung gegen einen Zahnarzt aus Nordrhein-Westfal…

LG Hannover: Zum fliegenden Gerichtsstand

Rechtblog / Als Erfolgsort kommt der Ort der bestimmungsgemäßen Abrufung der Daten aus dem Internet in Betracht. Das kann zunächst grundsätzlich in jedem Ort sein. Das Willkürverbot gebietet jedoch eine einschränkende Auslegung des § 32 ZPO insofern, dass…

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RA Lampmann, RA Behn, RA Rosenbaum, RA Ziegelmayer

Blog der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum zum Thema Onlinerecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und zu ähnlichen Rechtsgebieten vor allem auch für User der eBay-Plattform

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