Das letzte Tabu

Ein Mann, eine Frau und ihre vier Kinder – und doch keine normale Familie. Eine, die es nach geltendem Recht nie hätte geben dürfen. Denn die Eltern sind Bruder und Schwester.

Der Inzestfall in Sachsen fordert die deutsche Justiz heraus.

Warum? Das ist nicht leicht zu beantworten in einer Republik mündiger Bürger, wo Homosexualität und Ehebruch legalisiert sind und wo die sexuelle Selbstbestimmung, sofern sie niemandes Rechte verletzt, als Teil der Handlungsfreiheit gesetzlich garantiert ist. Denn der Paragraf 173 StGB bestraft nicht in erster Linie inzestuösen Missbrauch Abhängiger, der als Missbrauch ohnehin unter Strafe steht. Er bestraft auch nicht die Zeugung erbkranker Kinder oder Sex unter Brüdern. Er bestraft einvernehmlichen Vaginalverkehr mit »leiblichen Abkömmlingen« oder »leiblichen Verwandten aufsteigender Linie« oder »leiblichen Geschwistern« – ausdrücklich auch zwischen Erwachsenen. Eine innige Herzensbindung der Delinquenten erwirkt keine mildernden Umstände. Wo aber Liebe ein Verbrechen ist, wird Schwangerschaft zur Tragödie und der sonst von allen Instanzen gepriesene Nachwuchs zum Verhängnis. (…)

Quelle: ZEIT vom 08.11.2006

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 25. November 2007 auf http://log.handakte.de/.

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