Zensursula: Cry wolf, Kollege Stadler
Verfassungsblog | 26. Februar 2010 — Das Zugangserschwerungsgesetz aka ZENSURSULA ist in Kraft getreten, soll aber nach dem Willen der Bundesregierung bis auf weit…
Herr Murx ist mit Herrn Marx verwandt, aber ein kleines, leicht schwarzes Familienschaf. Seit Dekaden geistert er durch die Gesetzgebung – vor allem und gerade die der Bundehauptstadt, die unglücklicherweise auch ein Bundesland ist und selbst Gesetze machen darf. Die orientieren sich oft eher am Bewusstsein als am Sein (mag mit der amtierenden Koalition, aber auch mit der Gesamtlage der Berliner Politik zusammenhängen, was soll’s).
Murx hat es auch schon mal geschafft, ein verfassungswidriges Gesetz (Berliner PersVG) wieder dadurch zu reformieren, dass er es noch einmal in Kraft gesetzt hat. Mit dem Bemerken, das geschehe, um die Verfassungswidrigkeit auszuräumen (dazu demnächst an dieser Stelle). Wie ein Kind, das mit dem Fuß aufstampft.
Murx hat wieder zugeschlagen.
Das Land hat ein Landesgleichstellungsgesetz. Nichts Schlechtes. Es geht um die Gleichstellung von Frauen, eine Frauenbeauftragte usw. Nichts Neues. Allerdings darf das Land unmittelbar nur sein eigenes Dienstrecht regeln. Weil das Land an Unternehmen des privaten Rechts beteiligt ist, wird das als ärgerlich empfunden. Keine Frauenbeauftrage bei der landeseigenen GmbH? Geht ja gar nicht. Also flugs einen § 1 a LGG eingefügt:
§ 1a
Geltung bei Beteiligungen des Landes
(1) Soweit das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen des Privatrechts oder Personengesellschaften hält oder erwirbt, stellt es sicher, dass die Regelungen dieses Gesetzes auch von diesen entsprechend angewendet
Na, dann „stellt mal sicher“, denkt man sich da.
Wie eigentlich?
Ja. Hätte man sich das nur vorher überlegt. Zum Beispiel enthält das LGG Rechte für die Frauenbeauftragte (§ 17). Sonst macht so ein Amt ja keinen Sinn. Sie darf z.B. Bewerbungsunterlagen einsehen. Das ist in Ordnung: Das Gesetz erlaubt ihr das.
Nur – das Gesetz gilt …
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Juni 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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