Das lädt geradezu zum Tricksen ein
am 06.11.2007 von http://philorama.blogspot.comDas Thema Kinderbetreuung ist in aller Munde. Die Regierung anerkennt einen hohen Bedarf an Betreuungseinrichtungen und peilt eine Bedarfsdeckungsquote von 35 Prozent für alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren in den kommenden Jahren an.Wer sich nun mit dem Gedanken trägt ebenfalls solch eine Einrichtung zu eröffnen, wird sich bald mit § 75 SGB VIII, früher § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), konfrontiert sehen.§ 75Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind, 2. gemeinnützige Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, daß sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. (2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe können diese Einrichtungen öffentliche Fördermittel und Zuschüsse in Anspruch nehmen.Während nun eine Verwandte sich mühsam um diese Anerkennung bemüht, weil ihre Krippe erst seit rund 11 Monaten geöffnet ist, werden anderen Kinderbetreuungseinrichtungen noch vor ihrer Eröffnung als freie Träger anerkannt.Zitat aus einer e-mail:Das SGB VIII verlangt nämlich nicht, dass der Träger der freien Jugendhilfe ausschließlich oder auch nur überwiegend auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig ist. …
Kostenbeiträge bei Kinder- und Jugendhilfe
Lichtenrader Notizen / Die Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV) vom 01.10.2005 mit der Festsetzung der Kostenbeiträge für Leisungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe wurde im Bundesgesetzblatt 2005 auf den Seiten 2907 ff (Nr. 62) vom 01.10.…
BVerwG 5 C 9.04
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Klägerin, die Stadt M., eine örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe, begehrt vom Beklagten, dem Landkreis Sch., ebenfalls ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Erstattung von Jugendhilfeleistungen, die sie in…
VGH bejaht Föderungsanspruch privater Kindergärten
staatsrecht.info / unter diesem etwas sperrigen Titel möchte ich auf eine Entscheidung des VGH Mannheim hinweisen, in der das Gericht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Träger eines privaten Kindergartens in Baden-Württemberg aufgrund von § 74 SGB VIII unter be…
Tagespflegekinder in der Unfallversicherung
Blickpunkt Recht & Steuern / Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder wurde zum 1. Oktober 2005 erweitert. Beschränkte sich der Versicherungsschutz bisher auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten, sind dem Monatsanfang auch Kinder in Tagespflegestellen bzw.…
BMF-Schreiben vom 2. Juli 2008 - IV B 9 - S 7183/07/10001 -
STEUERRECHT / Umsatzsteuer; Neuregelung der Steuerbefreiung für Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zum 1. Januar 2008 durch das Jahressteuergesetz 2008 Hierzu: BMF-Schreiben vom 2. Juli 2008 - IV B 9 - S 7183/07/10001 - Umsatzsteuer; Neuregelung der…
KICK
Handakte WebLAWg / Am 1. Oktober 2005 ist das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dessen wurde das 8. Kapitel des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zur Kostenbeteiligung insgesamt neu geregelt. Die Neuregelungen für die Ermitt…
