Der BGH hat´s gerichtet: Verwendung von Hakenkreuzen als Anti-Nazi-Symbol nicht strafbar
strafblog | 17. März 2007 — Unter dem Titel "Das Kreuz mit dem Hakenkreuz - Der BGH wird´s wohl richten" hatte ich vor einigen Tagen über die mündliche Verhan…
Der Vorsitzende des 3. Strafsenats des BGH, Professor Tolksdorf, ist ein durchaus imponierender Jurist, der mit klugen Anmerkungen schon manche Podiumsdiskussion, an der ich als Zuhörer teilgenommen habe, bereichert hat. Gestern wurde vor seinem Senat in Karlsruhe über den Fall Versandhändlers Jürgen Kamm aus Winnenden verhandelt, der im vergangenen September vom Landgericht Stuttgart wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, weil er Anti-Nazi-Buttons mit durchgestrichenen oder zerbrochenen Hakenkreuzen vertrieben hatte. Die Stuttgarter Richter waren der einigermaßen absurden Auffassung, damit trage der punkige Kaufmann dazu bei, dass sich die Öffentlichkeit an diese Embleme gewöhne. Durch eine "kommerzielle Massenverbreitung" solcher Symbole bestehe die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes. Dies sei tatbestandsmäßig im Sinne der genannten Strafvorschrift. Gestern plädierte nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Bundesanwaltschaft, vertreten durch Bundesanwalt Altvater, auf Freispruch. Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, ließ auch der Senatsvorsitzende im Laufe der Verhandlung deutliche Zweifel an dem weltfremden und juristisch mehr als fragwürdigen Stuttgarter Urteil erkennen. "Ich begrüße das Plädoyer des Staatsanwalts am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er bereitet damit hoffentlich einer blinden und wirklichkeitsfremden Rechtsprechung ein Ende", äußerte sich die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Das Plädoyer ist ein gutes Signal für einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der die Realitäten im Land im Auge behält, statt sich in eine verschrobene Rechtsexegese zu versteigen." Dem kann ich mich nur anschließen. Tolksdorf sieht das scheinbar ähnlich, auch wenn er vorsichtiger verbalisieren würde. Der 3. Strafsenat will am 15. März sein Urteil verkünden. Die Zeichen stehen auf Freispruch und das ist gut so. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Erschienen 9. März 2007 auf http://www.strafblog.de.
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