Das Kreuz mit den Kommunen

Private Schuldner sind meistens ja schon recht resistent gegen jegliche Art von Mahnung und auch Firmenschuldner sind noch recht gut in den Griff zu bekommen. Anders sieht es da jedoch bei den Kommunen aus.

Man stelle ich nur mal die Situation vor:

Ein Handwerksbetrieb erhält nach langem Kampf mit den Mitbewerbern endlich den Zuschlag für ein Projekt, führt dies in der geforderten Zeit durch und leistet gute Arbeit im Rahmen der ihm von der Gemeinde gesetzten Möglichkeiten. Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Betrieb zugüig seine Rechnung und hofft auf schnelle Bezahlung, da er meistens mit nicht ganz unerheblichen Summen bereits in Vorleistung getreten ist. Aber anstatt zu bezahlen, fängt nun der Spaß für die Gemeinden erst richtig an. Das lustige Spielchen “Wer findet noch etwas, was wir kürzen könnten” scheint dort hoch im Kurs zu stehen. Kaum eine Rechnung wird ohne auch nur die kleinste Beanstandung sofort bezahlt. Wobei “sofort” nicht im Wortsinn verstanden werden darf. Das Schöne darin ist meistens auch, dass man nicht auf einen Schlag jeden “Mangel” bemängelt, sondern das dies meist scheibchenweise geschieht. Eigentlich auch logisch, kann doch die Kommune so eine Menge Geld sparen, welches sie im Zweifel noch nicht mal hat. Alleine die Zinsen locken hier schon, dass man lieber noch irgendetwas sucht, was man vielleicht bemängeln könnte, anstatt das man die Rechnungen zügig bezahlt. Selbst wenn dann mal alle “Mängel” ausgebessert sind und die Abnahme endlich erfolgt ist, heißt das aber noch lange nicht, dass damit die Sache auch erledigt wäre und die Rechnung beglichen wird. Wieso auch, kann man doch jeden Tag den man die Rechnung zurückhält ein paar Zinsen abstauben. Erlaubt sich dann der Unternehmer frecherweise auch noch zu mahnen, passiert meistens gleich zweimal nichts. So jedenfalls habe ich bisher die Erfahrung gemacht. Erst wenn dann wirklich das Maß voll ist und die Geduld und Leidensfähigkeit des Unternehmens erreicht ist, oder wenn langsam aber sicher bereits die Insolvenz winkt und die Hilfe eines Inkassounternehmens in Anspruch genommen wird, erst dann passiert meistens etwas. Das die Kommune dann aber bereits seit geraumer Zeit im Verzug ist und somit nicht nur Verzugszinsen, sondern auch noch die Inkassokosten tragen muss, dass interessiert dort meistens auch niemanden. So wird meist der Rechnungsbetrag überwiesen, mal vollständig, mal mit der ein oder anderen neuen Kürzung, aber die Verzugsschäden werden großzügigerweise übergangen. Auch die erneute Geltendmachung der Verzugsschäden hilft selten, meistens ist es daher…

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Themen: Mangel , Zuschlag , Kürzung , Kommunen , Zahlungsmoral , Gemeinden , Städte

Erschienen 13. Mai 2011 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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